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Delara Burkhardt
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Frage von Franziska H. •

Hat sich das EU-Parlament oder die Bundesregierung kritisch mit dem Ausreiseverbot von Männern zwischen 18 und 60 Jahren in der Ukraine mit der ukrainischen Regierung auseinandergesetzt?

Mir ist es im Moment ein großes Anliegen, ein Sprachrohr an die Politik zu
finden, denn ich halte es nicht für demokratisch, dass Männer im Alter von 18-60 Jahren,
nicht aus der Ukraine ausreisen dürfen.
Dies bezeichne ich als Geiselhaft.

Ich solidarisiere mich absolut mit der Ukraine, aber das Verbot des Verlassens des Landes fügt sich
nicht der demokratischen Ordnung, so wie ich sie verstehe.

Der Bruder einer meiner besten Freundinnen, der 18 Jahre alt ist, darf nicht
ausreisen. Gestern ist er mit seine Oma von Kiew in die Westukraine geflohen. Er befindet sich mittlerweile in einen besorgniserregenden psychischen Zustand.
Die meisten Menschen, die jetzt nicht kämpfen, werden es auch weiterhin nicht tun.
Diese werden, sofern sie verletzt werden, anderen Kriegsbeschädigten oder Kranken die Kapazitäten im Bereich der medizinischen Versorgung wegnehmen.

Auch wenn es wenig Erfolgsaussichten gibt, sollte dringlichst versucht werden, dies an die ukrainische Regierung zu appellieren.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Tatsächlich wurde die von Ihnen angeführte Thematik des Ausreiseverbots für Männer aus der Ukraine unter dem Aspekt der Menschenrechte noch nicht im Europäischen Parlament besprochen.

Ihre Schilderung ist leider keine Seltenheit. Die Frage nach der Möglichkeit der Flucht fällt innerhalb der EU in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Deswegen bin ich ganz bei Ihnen – wer nicht in den Krieg ziehen möchte, sollte nicht dazu gezwungen werden.

Ein sehr detaillierter Artikel von ProAsyl legt die Rechtslage dar, mit der sich Kriegsverweigerer aus der Ukraine vermutlich konfrontiert sehen würden, würde ihnen eine Ausreise gelingen. Der Forderung des Asyls für Kriegsdienstverweigerer schließe ich mich an, allerdings liegt auch sie außerhalb meines Kompetenzbereichs, da Ayslbelange auf Bundesebene entschieden werden. Auf EU-Ebene gilt aktuell: Alle Kriegsfliehenden aus der Ukraine haben unabhängig ihres Geschlechts die gleichen Rechte innerhalb der EU.

Ich wünschen Ihnen und Ihren Freund*innen in der Ukraine viel Kraft.

Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt

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