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Delara Burkhardt
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Frage von Kai W. •

Frage an Delara Burkhardt von Kai W. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Frau Burkhardt,

mit erschrecken musste ich feststellen, dass es im Ausschuss tatsächlich eine Mehrheit dafür gab die verdachtslose Prüfung von Privatnachrichten zu erlauben respektive in die Abstimmung zu geben. Dies auch mit Hilfe der Stimmen von SPD/CDU.

Hier würde mich Ihre Meinung und ihre geplante Stimme zu diesem Thema interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Wiederhake

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Sehr geehrter Herr Wiederhake,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Technik durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (COM(2020)0568 – C9-0288/2020 – 2020/0259(COD))“ handelt es sich um eine temporäre Übergangslösung, die die freiwillige Kontrolle nicht-nummerngebundener Kommunikation (sprich der Kommunikation über Online-Messenger-Dienste, die nicht mit der Handynummer gekoppelt sind) durch die Sozialen Plattformen selbst erlaubt, um Kindesmissbrauch Einhalt zu gebieten, und gewissen Taktiken früh zu erkennen. Der Vorschlag war nötig, weil seit Dezember 2020 der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation gilt, der diese Überprüfung verhindert hätte. Der Vorschlag, der so angenommen wurde, ist nur für maximal drei Jahre gültig, und wird dann von einer festen rechtlichen Vorschrift abgelöst, welche die Kommission vorschlagen muss. Es wird erwartet, dass ein entsprechender erster Vorschlag noch im Herbst dieses Jahres veröffentlicht wird.

Kinderpornografie ist ein schlimmes Problem, welches sich leider während der Corona-Pandemie verstärkt hat. Dennoch bin auch ich keine Unterstützerin dieses Vorschlags. Mit Birgit Sippel als Berichterstatterin konnte noch einiges entschärft werden, wie man der Übersicht der Änderungen entnehmen kann. Dennoch finde ich, dieser Schritt greift zu sehr in die Privatsphäre von Nutzenden der Online-Plattformen ein, gerade weil auch nur schriftliche Nachrichten ausgewertet werden, keine Audionachrichten. Zum Ziel hatte man hier neben der Bekämpfung von Kinderpornografie sowie Grooming (das meint Überzeugungsarbeit von erwachsenen Personen, die sich so Kinder sexuell gefügig machen) auch, dass Plattformen stärker in die Haftung genommen werden. Dafür investiert man nicht weniger als das digitale Briefgeheimnis. In der Schweiz, wo Plattformbetreibende schon länger Chats überwachen dürfen, sind weniger als 20% der der Polizei eingereichten Vorgänge tatsächlich strafrechtlich relevant. So werden viele privaten Daten an Dritte weitergegeben, ohne dass dies relevant wäre.

Der Vorschlag entstand unter Zeitdruck, was die Arbeit nicht erleichterte. Der entsprechende Vorschlag der Kommission wurde relativ spät vorgelegt, und die eigentlich verpflichtende Folgenabschätzung fehlt. Außerdem konnte sich die Kommission bisher nicht eindeutig ausdrücken, ob diese freiwillige Sichtung durch Plattformanbietende überhaupt im EU-Recht legal sind. Diese Übergangslösung tangiert ohne belegte Wirkung also das Recht auf Briefgeheimnis und freie Meinungsäußerung. Deswegen habe ich dagegen gestimmt. Ich finde, die EU sollte die Rechte ihrer Bürger*innen achten, und mehr auf konkrete Strafverfolgung und Prävention setzen. Ich bin gespannt, was der endgültige Vorschlag der Kommission vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt

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