Frage an Delara Burkhardt von Markus K. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Burkhardt,
Werden Sie den Regelungen des Terreg zustimmen?
Die Bekämpfung terroristischer Inhalte ist wichtig.
Jedoch ist meiner Meinung nach diese Verordnung gerade für kleine Platformbetreiber wie z.B. Foren schwer umsetzbar. Diese werden meist privat betrieben. Sie haben nicht das Geld 27/7 einen Mitarbeiter zu beschäftigen, um der einstündigen Löschfrist nachzukommen. Auch haben sie nicht das Geld einen Uploadfilter einzusetzen.
Setzen sie sich bitte für erleichterte Bedingungen wie einer verlängerten Löschfrist und der Entbindung der Pflicht für Uplosdfilter für kleine Plattformen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Klingler
Sehr geehrter Herr Klingler,
danke für Ihre Frage! Nach mehr als zwei Jahren intensiver Gespräche haben sich die Verhandler*innen aus dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten auf neue Regeln gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte geeinigt. Im Verfahren des Trilogs zwischen Rat, Kommission und Parlament konnten viele wichtige Punkte durch das Parlament hinein- bzw. hinausverhandelt werden. Zum Beispiel konnte die Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern gestrichen werden, was aus meiner Sicht eine wichtige Verbesserung der Verordnung ist.
Auch die von Ihnen angesprochene einstündige Löschfrist soll nun nicht mehr für kleinere und nicht-kommerzielle Anbieter*innen gelten.
Allerdings gibt es weiterhin Aspekte, die wir als SPD Europa kritisch bewerten, wie zum Beispiel den Umgang mit journalistischen oder künstlerischen Inhalten. Die sind zwar richtigerweise vom Anwendungsbereich ausgenommen, aber die Mitgliedstaaten sind trotzdem dazu berechtigt, Inhalte ohne konkreten Anlass zu prüfen. Das ist aus unserer Sicht ein gewichtiger Eingriff in die kommunikativen Grundrechte.
Auch die Möglichkeit auf Löschanordnungen aus anderen Mitgliedstaaten ist nicht unproblematisch, deshalb hat sich das Europäische Parlament für eine Absicherung der Hostprovider durch einfach zugänglichen und effektiven Rechtsschutz eingesetzt – und durchgesetzt.
Wir werden als Parlament kritisch verfolgen, ob bei der künftigen Umsetzung der Verordnung die Grundrechte der Bürger*innen gewahrt bleiben. Die finale Abstimmung über die Verordnung steht dem Europäischen Parlament allerdings noch bevor.
Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt