Frage an Delara Burkhardt von Reinhard G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Burkhart,
beim Einkaufen sehe ich oft Produkte, von denen man glauben kann, dass sie aus der EU stammen, wie zum Beispiel passierte Tomaten. Ich habe gehört, das diese oft aber aus Nicht-EU-Ländern, insbesondere aus China stammen. Da in China Pestizide verwendet werden, die in der EU gar nicht zugelassen sind, würde mich die genauere Herkunft der Lebensmittel interessieren. Mir ist allerdings bewusst, dass auch mit den Lebensmitteln aus der EU nicht alles zum Besten steht. Gemüse soll ja oft unter prekären Beschäftigungsverhältnissen angebaut werden – zum Beispiel in Italien und Spanien von Geflüchteten.
Ich habe auch gehört, das Lebensmittel auch fast unbemerkt gestreckt werden können, wie zum Beispiel Tomatenmark mit Soja oder Honig mit Reis-Sirup. Wieweit werden die Lebensmittel darauf, sowie auf gesundheitsschädliche Stoffe kontrolliert? Was müsste passieren, damit ich feststellen kann, ob die Apfelschorle aus heimischen Äpfeln oder aus Apfelsaft-Konzentrat aus China hergestellt wurde? Oder woher die Dosen- Champignons oder das Tiefkühlgemüse wirklich stammen?
Wenn beim Honig mindestens aufgeführt werden müsste, wie viel Prozent aus EU- und wie viel Prozent aus Nicht-EU-Ländern stammen, wäre das meiner Meinung nach ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wie denken Sie darüber?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Großmann,
danke für Ihre Fragen. Auf Europäischer Ebene regelt die Lebensmittelinformationsverordnung, dass bei vielen Lebensmitteln die Herkunft angegeben werden muss. Diese Verordnung gilt für Obst und Gemüse, Fleisch, Fisch, Bio-Lebensmittel und auch für Honig. Ein Problem dieser Verordnung sprechen Sie in Ihrer Frage an. Wenn der Honig im Glas aus mehreren Ländern stammt, also gemischt wurde, reicht aktuell eine vage Herkunftsangabe wie "aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern". Es gibt auch Hersteller*innen, die klarere Angaben machen, wie beispielsweise „überwiegend aus Land A und B“, aber das geschieht lediglich freiwillig. Deshalb sollte die Verordnung verbindlichere Vorgaben machen, die den Verbraucher*innen bessere Nachvollziehbarkeit ermöglichen. Dass es einen Nachbesserungsbedarf gibt, wurde in den vergangenen Monaten auch erkannt und die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einer Anpassung.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln oder Lebensmitteln aus mehreren Zutaten gilt die oben genannte Verpflichtung zur Angabe der Herkunft nicht - dazu zählt das von Ihnen genannte Tiefkühlgemüse oder das Tomatenmark. Einige Hersteller*innen geben die Herkunft allerdings freiwillig an, entweder auf der Packung oder auf der Homepage. Immerhin gilt seit dem 1. April auch eine EU-Verordnung, die in bestimmten Fällen eine Herkunftsangabe der „primären“ Zutat(en) vorschreibt. Primäre Zutaten sind solche, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher*innen üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden (Beispiel: Bei Tomatenmark ist die primäre Zutat Tomaten). Hersteller*innen müssen immer dann eine Herkunftsangabe für die primären Zutaten angeben, wenn für das Lebensmittel eine Herkunftsangabe gemacht wurde, die mit dem Ursprungsland der primären Zutaten nicht übereinstimmt. Dabei genügt aber der Hinweis, dass die primäre(n) Zutat(en) nicht aus dem Herkunftsort des Lebensmittels stammen. Um bei dem Beispiel der Tomaten zu bleiben: Wenn diese aus China nach Italien transportiert, dort gekocht, gesalzen und in Konservendosen abgefüllt werden, gilt: Ist nun auf der Dose als Herkunftsland Italien angegeben, muss der Anbieter laut der neuen Verordnung zusätzlich angeben, dass die Tomaten "nicht aus Italien", "aus China" oder "nicht aus der EU" stammen. Das heißt im Umkehrschluss aber, dass es derzeit immernoch keine Verpflichtung für die Hersteller*innen gibt, überhaupt irgendwas auf die Verpackung zu schreiben. Den Verbraucher*innen bleibt bisher also nur die Möglichkeit bewusst Produkte auszuwählen, bei denen die Herkunft möglichst präzise angegeben ist oder auf Bio-Lebensmittel zu setzen, die das EU-Bio-Logo tragen, denn diese müssen die Herkunft der Rohstoffe verpflichtend angeben.
Ihre Frage bezog sich neben den Kennzeichnungspflichten aber auch auf die Lebensmittelsicherheit. Hierfür gibt es auf europäischer Ebene zum Beispiel die EFSA (European Food Safety Agency) und die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE), die die Umsetzung der Vorschriften überwachen. Auf gesundheitsgefährdende Stoffe werden Lebensmittel dann auf nationaler bzw. regionaler Ebene kontrolliert, in Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig. Bei Einfuhren aus Drittländern, wie China, ist es schwieriger – hier werden bei der Einfuhr nur tierische Produkte überprüft. Verbraucher*innen bleibt also im Zweifel nur die Option auf gekennzeichnete Produkte aus der EU zurückzugreifen.
Ich finde es sollte für alle Verbraucher*innen nachvollziehbar sein, woher die Komponenten in ihrem Essen stammen. Aus meiner Sicht ist deshalb eine transparentere Kennzeichnung durch die Hersteller*innen notwendig, die nicht nur auf Freiwilligkeit basiert.
Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt