Frage an Delara Burkhardt von Reinald K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Burkhardt,
halten sie die Argumente und Motivation, mit denen Harry J. Anslinger die Cannabisprohibition in den USA (1937) und der UNO (1961) begründet hat heute noch für valide? Das deutsche BtMG begründet sich im Bezug auf Cannabis immer noch auf diesen Vorlagen.
Vielen Dank,
R. K.
Sehr geehrter Herr Kirchner,
die Gründe, die Herr Anslinger herangezogen hatte, um das Verbot von Cannabis voranzutreiben, waren schon damals sehr fragwürdig. Cannabis war in seinen Darstellungen ein gefährlicher Auslöser für Gewaltverbrechen und stünde in einem engen Verhältnis zu Heroin-Konsum. Zudem verband er seine Ausführungen mit eindeutig rassistischen Motiven.
Ich bin froh, dass wir seit einigen Jahren eine Art Trendwende miterleben, was den Umgang mit Cannabis angeht - seien es Bundesstaaten in den USA oder Länder wie Portugal und die Niederlande in Europa. Auch in Deutschland muss ein Kurswechsel stattfinden: der Mythos von Cannabis als Einstiegsdroge ist längst widerlegt und die Verfolgung von Delikten rund um Cannabis-Konsum kostet unnötig viel Geld, welches viel besser für Aufklärungskampagnen und Hilfsangebote genutzt werden könnte. Ich bin dafür, die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf Cannabis grundlegend neu auszurichten.
Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt