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Delara Burkhardt
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Frage von Robert A. •

Frage an Delara Burkhardt von Robert A. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Wie stehen Sie zu automatischer Gesichtserkennung? Würden Sie dagegen stimmen, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden sollte?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Anders,

Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung ist aus meiner Sicht ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Menschen. Praktische Tests, wie am Bahnhof Berlin Südkreuz, haben das Problem einer hohen Fehlerquote bei der Gesichtserkennung bestätigt. Und auch die Bedrohung durch einen Missbrauch von Daten ist nicht zu unterschätzen, sowohl für den digitalen als auch den analogen Raum. Die Fälle von Clearview und PimEyes bestärken diese Sorgen.

Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments habe ich keinen unmittelbaren Einfluss auf eine mögliche Entscheidung des Bundestags in dieser Frage. Aber ich halte eine europäische Vereinbarung bei Gesichtserkennungssoftwares für sehr sinnvoll. Anfang dieses Jahres hat die EU-Kommission angekündigt sich der Frage in einem Moratorium zu widmen, das die ethischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und technischen Bedingungen untersuchen sollte. Leider hat die Kommission diesen Vorschlag wieder fallen gelassen und im Februar ein Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (KI) erstellt. Ein anfangs erwogenes Verbot von Gesichtserkennung findet sich darin nicht mehr.

Für mich steht fest, dass der Schutz von wichtigen Grundrechten nicht durch die Technologie der Gesichtserkennung ausgehebelt werden darf und fordere daher eine fundierte Auseinandersetzung der Europäischen Kommission mit dieser Frage. Am Ende der Auseinandersetzung muss die Möglichkeit offen bleiben, sich auch gegen die Verwendung solcher Softwares zu positionieren.

Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt

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