Portrait von David Perteck
Antwort von David Perteck
ÖDP
• 01.02.2008

(...) So gilt für den Bezirk Wandsbek, dass in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben wird. Ausgenommen sind jedoch weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. (...)

Frage von Hannelore H. • 27.01.2008
Portrait von David Perteck
Antwort von David Perteck
ÖDP
• 29.01.2008

(...) Die Exkremente der Hunde, welche bedauerlicherweise nicht von allen Hundehaltern auf den Plätzen in angemessener Weise entsorgt werden, stellen ein weiteres ästhetisches und auf Kinderspielplätzen darüber hinaus ein hygienisches und Gesundheit gefährdendes Ärgernis und Risiko für die Betroffenen dar, - wenn ich auch der festen Überzeugung bin, dass es sich dabei nur um wenige schwarze Schafe unter den Hundehaltern handeln kann. (...)

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