Frage an David Lindemann von Thomas M. bezüglich Soziale Sicherung
Ich fiel im Alter von 52 Jahren, nach fast 25 Jahren im selben Betrieb, unter den Sozialplan und wurde "sozialverträglich" entsorgt.
Seitdem betreibe ich einen kleinen Kiosk und schlage mich mehr schlecht als recht durch. Dennoch muss ich meine Rundfunkgebühren doppelt zahlen. Ich habe es bisher mit aller Kraft geschafft mich von Hartz IV fernzuhalten, aber offenbar ist das der einzige Weg um sich befreien zu lassen?
Welche Möglichkeiten sehen sie die Rundfunkgebühr gerechter zu machen?
Sehr geehrter Herr Mack,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die jüngste Umstellung des Gebührensystems zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks beziehen. Zunächst möchte ich dazu festhalten, dass der Rundfunk Ländersache und damit dem bundespolitischen Einfluss - insbesondere mit Blick die Finanzierung - weitgehend entzogen ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist grundsätzlich Garant für hochwertige Inhalte im publizistischen Wettbewerb mit anderen Anbietern - online wie offline. Öffentlich-rechtliche Medien müssen ihre besondere Stellung allerdings auch selbst immer wieder rechtfertigen: durch die besondere Qualität ihres Programms ebenso wie durch die Qualität ihrer Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnisse. Zugleich setzt sich die SPD für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen privater Fernseh- und Rundfunksender ein. Denn die Verantwortung für qualitätsvolle Angebote liegt nicht nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch bei den privaten Anbietern.
Ich persönlich halte die Umstellung von einer gerätebezogenen Gebühr auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag für sinnvoll. Die Erhebung des Beitrags pro Wohnung oder Betriebsstätte ist zumindest annährend gerechter als das alte Modell, das keine echte Beitragsgerechtigkeit herstellen konnte. Eine Ideallösung drängt sich mir auf den ersten Blick nicht auf, ein beitragsfinanziertes Modell erscheint mir das "kleinste Übel" in Sachen Gerechtigkeit zu sein. An einer gemeinsamen, öffentlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt aus meiner Sicht schon wegen des Grundversorgungsauftrags kein Weg vorbei.
Ich wünsche Ihnen viel geschäftlichen Erfolg für Ihren Kiosk, sodass die Gebühr von 17,89 € auch weiterhin für Sie verkraftbar bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
David Lindemann