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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Stefan S. •

Wie stehen Sie zur Reform des Familienrechts? Umsetzung der Resolution 2079? Die gesetzliche Verankerung des Rechtes aller (Trennungs)Kinder auf gleich viel Zeit bei beiden Eltern?

Sehr geehrte Frau Ludwig,
bei der extrem hohen Trennungsquote in Deutschland, kennt mittlerweile jeder jemanden, der betroffen ist oder ist selbst betroffen, vom Deutschen Familienrecht bzw. dem Jugendamt. Leider liest und hört man kaum etwas Gutes über das ganze System. In Deutschland ist es Usus, dass Kinder entfremdet oder im Residenzmodell hauptsächlich bei einem Elternteil aufwachsen.
Warum wird das Recht aller Kinder auf beide Elternteile gleichermaßen in Deutschland nicht adäquat respektiert (siehe u.a. UN-Kinderrechtskonvention)? Warum wird die Resolution 2079, obwohl vom Europarat bereits 2015 einstimmig verabschiedet, hier nicht umgesetzt? Es ist wissenschaftlich längst belegt, dass die Doppelresidenz das beste ist für Trennungskinder, in mehr als 60 Studien (siehe z.B. Sozialmagazin 5.-6.2019). Warum wird das hier nicht umgesetzt? Warum müssen so viele Kinder in Deutschland 2022 unter dem System leiden und mit den psychischen Spätfolgen leben?
Viele Grüße
Stefan S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Tatsächlich ist es so, dass in der Rechtsprechung in der überwiegenden Zahl der Fälle nach wie vor das Residenzmodell gewählt wird. Allerdings hat unter anderem der BGH darauf hingewiesen, dass die Gerichte auch gegen den Willen der Elternteile das Wechselmodell anordnen können, wenn es dem Kindeswohl dient. Beide Modelle werden in Deutschland also praktiziert.

Im Februar 2019 hat sich im Deutschen Bundestag eine überwiegende Zahl von Sachverständigen bei einer Anhörung im Rechtsausschuss gegen eine Festlegung auf eines der Modelle durch den Gesetzgeber ausgesprochen.

Auch ich sehe, dass es für Kinder von getrennt lebenden Eltern in der Regel das Beste ist, wenn sie eine enge Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen können. In jedem Fall muss das Kindeswohl der Maßstab aller Entscheidungen sein. Deshalb lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt eine einseitige Festlegung auf eines der Modelle durch den Gesetzgeber ab.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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