Frage an Daniela Ludwig von Pascal K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ludwig,
Von ihnen stammt das Zitat "Wir haben zwei Volksdrogen. Ich brauche keine Dritte.". Ich würde Ihnen zu diesem Zitat gerne eine Frage stellen, davor habe ich allerdings noch 2 Anmerkungen:
1. Strenggenommen haben wir drei Volksdrogen. Nicht nur Alkohol und Nikotin. Koffein ist nämlich eine Stimulans und gehört somit zu den psychotropen Substanzen, ist also eine Droge.
2. In dem zweiten Satz des Zitates sagen Sie "Ich brauche keine Dritte". Damit implizieren Sie, dass Sie allein schon damit zufrieden sind, wenn Sie selber Alkohol und Tabak konsumieren können. Allerdings sind Sie als Politikerin dem Staat gegenüber verpflichtet, sich um das Wohle des Volkes zu kümmern, unabhängig von Ihren eigenen Interessen.
Jetzt aber meine eigentliche Frage: Was ist eine Volksdroge?
Oder auch anders formuliert: Wer bestimmt, was eine Volksdroge ist? Wieso genau zählen Alkohol, Nikotin und Koffein als Volksdroge, aber eine Droge wie zum Beispiel Cannabis nicht?
Geschichtliche Gründe können das nicht beantworten, da Cannabis schon seit Jahrtausenden in Europa als Heilpflanze benutzt wurde.
Die Legalität von Alkohol, Koffein und Nikotin sind ebenfalls keine Begründung. Es geht ja darum zu verstehen, wieso einige Drogen legal sind und einige nicht. Ein Verbot mit einem Verbot zu begründen wäre also kontraproduktiv.
Geht es bei der Definition einer Volksdroge darum, wie viele Menschen diese Droge nehmen? Denn wenn ja, dann würde das nicht nur indirekt die Konsumenten von "unbeliebteren" Drogen diskriminieren, sondern auch einige neue Fragen aufwerfen: Wie viele Menschen müssen eine Droge konsumieren, damit diese Droge als Volksdroge zählt? Wie viele Volksdrogen darf oder soll es geben? Wieso gibt es nur 3? Und wer gehört überhaupt zum Volk?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir das Wort "Volksdroge" so ausführlich wie möglichst definieren könnten. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
P. F.
Sehr geehrter Herr Fisch,
Zitate muss man immer im Zusammenhang betrachten und nicht losgelöst von der Gesamtaussage. Wir haben mit Alkohol und Tabak zwei unstreitig gesundheitsschädliche legale Drogen. Dem sollten wir keine weiteren hinzufügen. Ihrer unter Punkt 2, in Satz 2, unterstellten Behauptung widerspreche ich ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig