Frage an Daniela Ludwig von Philipp U. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Ludwig.
Ich habe ein paar Fragen zu ihrer Position als Bundesdrogenbeauftragte und ihrer Arbeit in diesem Bereich.
Sollten sie sich bereit erklären die Fragen zu beantworten, würde ich sie bitten die Antworten mit 1,2,3 usw. zu markieren um besser erkennen zu können welche Antwort zu welcher Frage gehört. Die Fragen haben im Absatz immer ein kleines Vorwort um den Kontext herzuleiten. Auch um keine meiner Fragen unter den Tisch fallen zu lassen.
* In einer früheren Antwort sagten sie dass Drogenkonsum eine Krankheit sei. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/521994
1. Warum ist der Konsum (von ihnen als illegal betitelten) Drogen pauschal eine Krankheit, bei legalen Drogen aber nicht? (Um die Frage zu präzisieren: Sie würden ja sicher nicht jeden Alkoholtrinker als Krank bezeichnen nur weil er ein Glas am Abend trinkt.)
2. Wenn diese Menschen Krank sind, warum wird dann (in welcher Intensität auch immer) mit dem Strafrecht gedroht? Ja ich weiß sie führen auch immer drei weitere Säulen an. Fakt ist aber dass es jährlich über 180.000 Strafanzeigen (1) gegen "Kranke" gibt. Wieso also führen sie "Kranke" Menschen dem Haftrichter vor? Was soll das an der Situation an sich ändern?
3. Wie stark ist der Rückgang des Cannabiskonsums seit der Repression?
* Um auf die Frage zu kommen müssten sie sich auf ein Gedankenexperiment einlassen. Ich denke dass ist ihnen in ihrer Arbeit als Abgeordnete nicht fremd, da ein gängiges Werkzeug in vielen Geisteswissenschaftlichen Berufen. Nehmen wir mal alle Vorbehalte und Meinungen aus ihrer Partei, Fraktion und Regierung aussen vor. Bitte lassen sie sich drauf ein. Ich würde sie bitten genau auf die gestellte Frage zu antworten.
4. Welche rechtlichen Hürden (Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Grundgesetz, Völkerrechtliche Verträge) sehen sie, welche nicht durch Beschlüsse des Bundestages verändert werden können um eine Legalisierung herbeizuführen. Sprich was würde Deutschland vlt. in Internationaler Sicht hindern zu legalisieren?
* In ihrer Haltung zur Cannabispolitik führen sie auffällig oft bei Fragen der Legalisierung den Jugendschutz an. Nun ist der Jugendschutz ein extrem wichtiges Thema da wir wissen das zu früher Konsum solcher Substanzen schwerwiegende Folgen haben kann. (2)
5. Warum ist das Nervengift (3) "Alkohol" ab 16 Jahren erlaubt obwohl in diesem Alter die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist? (Das Argument mit der Eigenverantwortung möchte ich, sollten sie es Anführen dann auch im Hinblick auf Cannabis beantwortet haben. Also warum Eigenverantwortung bei Alkohol, nicht aber bei Cannabis)
6. Als Bundesdrogenbeauftragte sind sie nicht allein für die Drogenpolitik bei Jugendlichen zuständig sondern auch für die besagte Politik bei Erwachsenen Menschen. Also Menschen zwischen 25 und 80+. Laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht der Selbstschädigung. Sonst dürften sie uns z.b. ja auch das Mottoradfahren, Fallschirmspringen und viele andere Extremsportarten mit der Begründung des "Schutzes der Bürger" verbieten. Wie ist es mit der "freien Entfaltung der Persönlichkeit" und dem Recht auf Selbstschädigung vereinbar wenn sie diesen mündigen Bürgern auf den Feierabendjoint mit dem Strafrecht drohen? (Und ja ich kenne die restlichen Säulen, möchte aber eine Antwort auf die Säule der Repression). Und ja das Recht auf Selbstschädigung gibt es https://www.iurastudent.de/content/freiverantwortliche-selbstschädigung-und-selbstgefährdung
* In ihrer Antwort https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/521835 führen sie auf dass der sicherste Konsum der ist dass erst gar nicht konsumiert wird. Eine weniger an der Frage orientierte Antwort hätten sie kaum geben können. Denn Fakt ist dass konsumiert wird.
7. Was lässt sie davon ausgehen dass ihre aktuelle Repressionspolitik irgendwann zu einem 0 Konsum führen wird.
8. Warum lehnen sie Vorschläge ab, die auf dem Weg zu ihrem "0 Konsum" Konstrukt schon jetzt einen besseren Jugendschutz ermöglichen würde. Immerhin kommt ein Jugendlicher heute leichter an Cannabis und andere illegale Drogen als an Tabak und Alkohol. Dies lässt sich sicher nicht auf ihre Politik zurückführen sondern auf die Tatsache dass bei letzterem der Ausweis kontrolliert wird und die Menge derer die sich strafbar machen wollen wenn sie Minderjährigen Alkohol kaufen recht gering ist.
9. Was also spricht dagegen bei Cannabis die Ausweiskontrolle in kontrollierten Geschäften einzuführen? PS Das Argument "Wir brauchen nicht noch eine weitere legale Volksdroge" würde ich gerne ausklammern, da es Fakt ist dass Cannabis aufgrund der schieren Mengen bereits die dritte Volksdroge ist. (Was sonst definiert eine Volksdroge? Die geschichtliche Dimension kann es nicht sein da Cannabis bis in die 70er legal war und nachweislich auch von Millionen Menschen (Hippieszene zb) konsumiert wurde.)
Nochmal zum Ende. Sollten sie den Mut haben und sich die Mühe machen auf diese Fragen zu antworten, würde ich sie bitten die Antworten nummeriert zu den Fragen zu schreiben und diese bitte auch möglichst mit Quellen zu unterlegen so wie ich das auch gemacht habe.
P. U.
Quellen: