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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Felix S. •

Frage an Daniela Ludwig von Felix S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Ludwig,
Ich hätte ein paar allgemeine Fragen:

1.Wie stehen sie zu dem schon oft disskutierten Thema der gewollten Legalisierung von Cannabisprodukten? Würden sie diesen Wille befürworten oder eher nicht?

2.Glauben sie das ihre Partei genug tut um den Klimawandel zu stoppen ? Wenn ja bitte ich um Beispiele!

3. Glauben sie das ihre Partei genug tut um die Austattung der Schulen zu verbessern?
Wenn ja bitte ich wieder um Beispiele!

Mit freundlichen Grüßen
S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

Zu Frage 1:

Die aktuelle Forschung zeigt, dass ein regelmäßiger und häufiger Cannabiskonsum die Hirnleistung und insbesondere das Gedächtnis verschlechtern kann. Abhängig vom Konsumverhalten zeigen sich zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen bei der Lern- und Erinnerungsleistung, aber auch negative Auswirkungen auf andere kognitive Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit und Denkleistung. Cannabis ist ein Risikofaktor für schwere psychische Erkrankungen. Am deutlichsten ausgeprägt ist das erhöhte Krankheitsrisiko bei Psychosen. Cannabiskonsumenten erkranken in der Regel rund 2,7 Jahre früher an der psychotischen Störung und haben einen ungünstigeren Krankheitsverlauf. Zudem treten unter Cannabis häufiger zum ersten Mal manisch-depressive Symptome auf, wie sie bei bipolaren Störungen beobachtet werden. Das Risiko hierfür ist dreimal so hoch wie bei Nichtkonsumenten.
Diese Risiken kann und werde ich bei meiner Meinungsbildung nicht ausblenden.

Zu Frage 2:

Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine nationale bzw. internationale Aufgabe. Deutschland hat sich mit der Klimakonferenz von Paris ein ehrgeiziges Ziel zur Reduktion der Treibhaus-gasemissionen gesetzt. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Beschlüsse zur Corona-Hilfe zeigen ganz klar in Richtung Zukunft mit wichtigen Investitionen in Digitalisierung und die Erprobung Alternativer Antriebe. Seit 1990 sind die Kohlendioxid-Emissionen merklich gesunken. Bis zur Erreichung unseres Ziels der weitgehenden Klimagasneutralität liegt allerdings noch viel Arbeit vor uns.

Wichtig ist meiner Partei auch der Arten- und Naturschutz. An allen natürlichen und naturnahen Gewässern in Bayern wurde ein Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf Metern ausgewiesen. Zusätzlich verpflichtet sich der Freistaat auf staatlichen Flächen an Gewässern erster und zweiter Ordnung einen zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen auszuweisen.
Bisher sind weniger als zehn Prozent der Offenlandfläche in Bayern in der Biotopkartierung erfasst. Bis 2030 soll der Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der bayerischen Offenlandfläche erweitert werden. Er wird künftig auch Gewässerrandstreifen sowie blütenreiche Säume und Waldränder umfassen, so dass die Kulturlandschaft wieder ein Netz von Lebensstätten für wildlebende Arten aufweist.
Bis 2023 wird auf zehn Prozent des Staatswaldes ein grünes Netzwerk an Naturwaldflächen, die dauerhaft nicht forstwirtschaftlich genutzt werden, eingerichtet. Ziel ist ein Verbundsystem von Naturwäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität.
Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland sind unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 1. März 2020 gesetzlich geschützte Biotope.
Über einen Masterplan Moore werden Hochmoore im Staatswald wiederhergestellt und die Renaturierungsaktivitäten der Naturschutzverwaltung zur Wiedervernässung von Mooren verdreifacht. Das schafft neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und schützt das Klima.
Bei der landwirtschaftlichen Nutzung dürfen Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer nicht beeinträchtigt werden. Die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Alleen an Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen wird verboten.

Um Wiesen und Weiden zu erhalten, ist die Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen nicht mehr möglich. Auch das Walzen auf Grünland nach dem 15. März wird ab 2020 untersagt.
Die landwirtschaftlichen Flächen in Bayern sollen bis 2025 zu mindestens 20 Prozent und bis 2030 zu mindestens 30 Prozent nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Für staatliche Flächen gilt dies bereits ab 2020.
Auf den vom Freistaat Bayern bewirtschafteten Flächen wird der Einsatz von Totalherbiziden verboten. Auch in Naturschutzgebieten, in geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen ist die Anwendung von Pestiziden verboten, sofern die Flächen extensiv genutzt werden.
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) und das Landschaftspflegeprogramm werden gesetzlich verankert, inhaltlich ausgeweitet und verstärkt. So sollen zukünftig sechs Prozent der landwirtschaftlichen Fläche über das Vertragsnaturschutzprogramm so bewirtschaftet werden, dass Bienen und viele andere Tier- und Pflanzenarten davon profitieren können. Auch sollen sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes besonders ökologisch bewirtschaftet und die Waldbesitzer entsprechend honoriert werden.

Kommunale Biodiversitätsprojekte werden über das Landschaftspflegeprogramm gefördert. Städten, Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, Gebäude und Freiflächen in ihrem Besitz zu begrünen, Straßenbegleitflächen als artenreiche Wiesen zu pflegen und eine klimaneutrale Verwaltung anzustreben.
Ziel Bayerns ist es, im Sinne einer Vorbildfunktion bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Bei der Umgestaltung der Staatsverwaltung sind bereits Fortschritte zu verzeichnen, um sie rasch klimaneutral zu machen. Maßnahmen sind beispielsweise die Inbetriebnahme eigener Photovoltaikanlagen in Ministerien und nachgeordneten Behörden, die Anschaffung von Hackschnitzel- oder Pelletheizungen sowie die vermehrte Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Errichtung von E-Tankstellen.

Zu Frage 3:

Meine Partei, die CSU, tut sehr viel für die Ausstattung in unseren Schulen und die Bildung im Freistaat Bayern. Der Freistaat liegt beim Bildungsmonitor 2019 hinter Sachsen auf Platz zwei aller Bundesländer. Besondere Stärken weist Bayern laut Bericht in den Handlungsfeldern „Berufliche Bildung“ (Platz 1), „Schulqualität“, „Vermeidung von Bildungsarmut“ und „Ausgabenpriorisierung“ (jeweils Platz 2) auf.

Weiter heißt es in der Untersuchung über den Freistaat Bayern:
• Das Ausbildungsstellenangebot ist groß, der Anteil unversorgter Jugendlicher ist gering und es nehmen die meisten Erwachsenen an Fortbildungen teil.
• Nur wenige Schüler haben geringe Kompetenzen und nur wenige verlassen die Schule ohne Abschluss. Die Erfolgsquoten in der Berufsvorbereitung sind hoch.
• Die Bildungsausgaben je Grundschüler sind sehr hoch.
• Die Altersstruktur der Lehrer ist die ausgewogenste in allen 16 Ländern. Die Investitionsquoten an Schulen sind sehr hoch.

Auch bei den Ergebnissen der PISA-Studie sind die Schülerinnen und Schüler aus Bayern regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden, was für ein gutes Bildungssystem spricht.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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