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Daniela Ludwig
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Frage von Hendrikje t. •

Frage an Daniela Ludwig von Hendrikje t. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ludwig,

die therapeutische Versorgung abhängigkeitserkrankter Menschen wird derzeit primär über das DRV - System gesteuert. Das GKV bietet hier lediglich bei einem Teil substanzbezogener Störungen eine ambulant therapeutische Option, wenn nach 10 h die Abstinenz bewiesen ist. Die derzeitige Theoriefundierung des Erkrankungsbildes zeigt jedoch, dass (ähnlich wie bei einer Asthmaerkrankung und/oder Depressionserkrankung) das Symptom der Erkrankung mit in den Therapieprozess integriert werden muss.
Die ambulante Versorgung abhängigkeitserkrankter Menschen wird Suchttherapeuten (die dafür spezialisiert studiert ausgebildeten werden), verwehrt.

1. Können Sie mir erklären, warum eine Splittung zwischen dem GKV - und DRV - System bei vorliegender Abhängigkeitserkrankung vorgenommen wird, obwohl die DRV primär den Auftrag der Wiedereingliederung auf dem 1. Arbeitsmarkt zugrunde liegt?
2. Könnten Sie mir erklären, warum - wenngleich eine hohe Komorbidität und insbesondere Traumafolgestörungen in der Suchttherapie zu verzeichnen sind – hier keine Therapie orientiert an den Bedarf ins Gesundheitssystem integriert wird?
3. Können Sie mir erklären, warum die Ressourcen von Suchttherapeuten im ambulanten Setting nicht über das GKV – (und/oder DRV – System)im Einzelsetting (denn besonders Sucht + Trauma braucht eine kontinuierliche Anbindung und Therapie im Einzelsetting) integriert wird?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr ter Balk,

das Versorgungssystem ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert: Es gibt die ambulante Versorgung, den Krankenhaus-Sektor sowie ambulante und stationäre Rehabilitations-Einrichtungen. Die ambulante Versorgung in Deutschland wird vor allem von niedergelassenen, freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie Fachkräften aus nicht ärztlichen Heilberufen getragen. Zudem verfügt Deutschland über ein gut ausgebautes System der gesundheitlichen und sozialen Sicherung in der Suchthilfe. Die Angebote und Leistungen richten sich an die Menschen in allen Stadien einer Suchtentwicklung und schließen zudem Maßnahmen und Projekte der Suchtprävention mit ein. Die Angebote der Suchthilfe bewegen sich – auch im internationalen Vergleich – auf einem fachlich hohen Niveau und werden zum großen Teil flächendeckend vorgehalten.

Ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation erfolgt mit dem Ziel, Menschen wieder in das berufliche Leben zu integrieren. Dementsprechend ist die medizinische Rehabilitation eine Maßnahme in Verantwortung der gesetzlichen Rentenversicherung – soweit Ansprüche erworben wurden. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen sind die zentralen Anlaufstellen in den Kommunen mit einem breiten Angebotsspektrum: Eine zentrale Aufgabe besteht in der Beratung und Betreuung von Menschen mit problematischem und abhängigem Substanzkonsum. Angebote zum pathologischen Glücksspiel halten immer mehr Beratungsstellen vor. Die dort beschäftigten Fachkräfte unterstützen Betroffene beim Motivationsaufbau und führen selbst Angebote der ambulanten Rehabilitation durch. Ziel dieses ausdifferenzierten Systems ist es abhängigen Menschen eine umfangreiche und bedarfsorientierte Hilfe anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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