Frage an Daniela Ludwig von Philine E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ludwig,
1. Ist Ihrer Meinung nach ein verantwortungsvoller Drogenkonsum bei Erwachsenen möglich?
2. Ist es Ihrer Meinung nach möglich, Jugendlichen den verantwortungsbewussten Drogenkonsum beizubringen, um als Erwachsene risikokompetent mit Drogen umgehen zu können?
3a. Verfolgen Sie eine Präventionsstrategie, die darauf abzielt, Jugendlichen Abstinenz beizubringen, die sie später als Erwachsene beibehalten sollen?
3b. Wenn nein: Wie lauten die Ziele der Präventionsstrategie der Bundesregierung? Was soll durch Prävention erreicht bzw. vermieden werden?
4. Welche Funktion hat das Strafrecht bzw. das BtMG? Sollen Jugendliche und Erwachsene bestraft werden, die sich nicht an die Abstinzenzregeln halten, die ihnen offenbar erfolglos als Jugendliche beigebracht wurden?
5. Bewerten Sie das Abweichen von der Abstinenz als moralische Schwäche oder Krankheit?
6. Beantworten Sie diese Fragen bzgl. legaler (Alkohol, Tabak) und illegaler Drogen unterschiedlich?
Viele Grüße
P. E.
Sehr geehrte Frau Edbauer,
zu 1. und 2: Menschen sind immer individuell. Es gibt nicht „Die Erwachsenen“ und „Die Jugendlichen“. Wer in welchem Alter in welchem Umfang lernfähig ist oder nicht, ist nicht meine Aufgabe zu beurteilen.
zu 3a: In einem gewissen Alter ist es üblich, verschiedene Dinge auszuprobieren. Wichtig dabei ist es, sich immer der Risiken bewusst zu sein, die man eingeht und vor allem anderenicht zu gefährden. Das gilt im Erwachsenenalter eigentlich auch noch.
Zu 4: Das ist eine sehr schöne philosophische Frage, die seit Jahrhunderten intensiv diskutiert wird und auf die es keine endgültige Antwort geben kann.
Nach Ansicht des französischen Soziologen Émile Durkheim verlangt das Gemeinschaftsbewusstsein nach Reaktionen, wenn anerkannte Normen verletzt werden.
Immanuel Kant sagte dazu: "Richterliche Strafe muss jederzeit nur darum wider ihn verhängt werden, weil er verbrochen hat."
Franz von Liszt (Rechtsprofessor und Autor „Der Zweckgedanke im Strafrecht" von 1882) trat für eine Abkehr vom damals herrschenden Prinzip der Tatvergeltung und der Generalprävention ein. Er befürwortete ein individualpräventiv ausgerichtetes Strafrecht.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es das oberste Ziel des Strafrechts, "die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen".
zu 5: Diese Frage verlangt nach einer moralischen Antwort. Das ist nicht meine Aufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig