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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Stefan H. •

Frage an Daniela Ludwig von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Raab,
mit großem Unverständnis habe ich gelesen, dass auch Sie für die Diätenerhöhung gestimmt haben. Können Sie dieses "Ja" mit eigenen Worten begründen?
Interessant finde ich, dass die Diäten gleich um moderate 9,4% erhöht werden, die Renten jedoch mit großzügigen 0,5% angepasst wurden. Wie passt denn dieser Unterschied zusammen? Auch unsere Rentner haben lange Nullrunden (incl. einer Erhöhung um 0,5%) hinter sich, nicht nur die Abgeordneten?
Erstaunt bin ich auch, dass 2008 eine der größten Steuererhöhung seit Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat. Die Begründung war, dass wir mehr Geld benötigen um zukünftige Generationen zu entlasten. "Die Bürger müssen den Gürtel enger schnallen." war damals der Leitspruch. Kaum ist nun etwas Geld in der Kasse, wird dieses Geld auch schon wieder fleißig ausgegeben. Ein Beispiel soll hier die Erhöhung der Diäten oder die Verlängerung des ALG 1 sein. Wieso wird hier nicht weiter der Schuldenabbau betrieben, so wie es eigentlich den Menschen verkauft wurde?
Passend dazu finde ich es auch gut, wie unsere Zukunft - unsere Kinder - gedacht wird. Leider ist für Sie kein Geld da, um dass Kindergeld entsprechend anzuheben. Aber wieso auch, es werden ja Kinderhorte finanziert und Eltern, die für die Kinder auf eine zweites Einkommen verzichten und die Erziehung selbst übernehmen, gehen wieder leer aus.
Erlauben Sie mir auch noch die polemische Bemerkung zum Schluss, interessant finde ich, dass bei der Abstimmung über die Abgeordnetenbezüge ein sehr großer Teil das Plenarsaals gefüllt ist, bei anderen Abstimmungen, wie z.B. der Bundesetag kaum Volksvertreter anzutreffen sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Haidn

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CSU

Sehr geehrter Herr Haidn,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie sich kritisch zur aktuellen Erhöhung der Diäten für uns Bundespolitiker äußern und weitere Fragen stellen.

Gerne möchte ich darauf eingehen.

1. Abgeordnetenentschädigung („Diäten“)

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung *zwingend *von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

2. Altersversorgung der Abgeordneten

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % einhergeht.

Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete *sieben *Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Des Weiteren sprechen Sie die Anwesenheit der Abgeordneten bei Abstimmungen im Plenarsaal an.

Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Das bedeutet, dass im Vorfeld von Abstimmungen über Gesetzesentwürfe die Beratungen in Gremien, wie Ausschüssen oder Arbeitsgruppen beraten werden.

Dazu dienen die Sitzungswochen, von denen es ca. 20 im Jahr gibt, und die montags in Berlin beginnen und freitags enden.

Eine Woche setzt sich aus vielen fixen Terminen und Sitzungen zusammen und läuft mit den drei Plenartagen Mittwoch (Fragestunde und aktuelle Stunde), Donnerstag und Freitag (Plenardebatte) aus. Dort werden die Inhalte debattiert, die zuvor in den jeweiligen Fachausschüssen und fraktionsinternen Arbeitsgruppen ausführlich diskutiert wurden, bzw. nach der ersten Lesung dorthin überwiesen werden. (In der Regel sind die Abgeordneten der Fachausschüsse anwesend.)

Auch gibt es unterschiedliche Abstimmungsarten. Bei „normalen“ Abstimmungen reicht das Handzeichen, bzw. wird beim Abstimmen aufgestanden. Bei sogenannten „Namentlichen Abstimmungen“ ist die Anwesenheit der Abgeordneten deshalb erforderlich, da es sich um eine Abstimmung mit Namenskarten handelt. Das gewährleistet, dass nach der Auszählung das Abstimmverhalten nachverfolgt werden kann. Diese Abstimmungen können jederzeit von jeder Fraktion beantragt werden, sofern 5% dafür stimmen. Jedoch kommen Namentliche Abstimmungen meist nur bei sehr umfangreichen und strittigen Gesetzesentwürfen vor.

Also werden Sie beobachten können, dass das Plenum nicht nur bei der „Diätenabstimmung“ voll war, sondern auch bei allen weiteren Namentlichen Abstimmungen, die im Laufe einer Sitzungswoche stattfinden.

Ihre Behauptung, es sei kein Geld für unsere Kinder da, entbehrt jeder Grundlage.

Es wird – wie geplant - im nächsten Jahr der Existenzminimumbericht vorgelegt, in Folge dessen über die Kindergelderhöhung entschieden wird. Diese erfolgt dann zum Jahr 2009.

In der Hoffnung, Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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