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Daniela Ludwig
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Frage von Mano F. •

Frage an Daniela Ludwig von Mano F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,

Meine Fragen betreffen Julian Assange:
Immer wieder höre ich seitens Ihrer Partei, dass im Fall Assange kein Handlungsbedarf bestehe, da es sich sowohl bei den USA als auch bei England um Rechtsstaaten handele und man vollstes Vertrauen in ein faires Verfahren habe. Wie bekannt hat George W. Bush im Juni 2004 per „Executive Order“ die amerikanische Unterschrift unter die Konvention der Vereinten Nationen zurück gezogen, die Folter und andere Formen unmenschlicher Behandlung verbietet. Daher meine Fragen:
Erstens: Decken sich im Fall der USA Ihre Vorstellung eines Rechtsstaats mit den o.g. Vorgehensweisen der USA? Zweitens: Sind Sie der Meinung, dass es in einem Rechtsstaat allgemein nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommen kann?
Ich bedanke mich schon im Voraus für die Mühe diese Mail zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
M. F.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

viele Dank für Ihre Fragen, deren Beantwortung ich versuche recht kurz zu halten, da man sich mit der Thematik ansonsten in ganzen Abhandlungen auseinandersetzen kann.

Zunächst eine Definition für den Begriff "Rechtsstaat", auf der meine Antworten auf Ihre Fragen basieren:
"Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staates. " Quelle: BPB

Bezugnehmend auf Ihre erste Frage, ob die USA trotz Möglichkeit zur Folter und unmenschlicher Behandlung einen Rechtsstaat darstellt, weise ich Sie auf die oben genannte Definition hin.
Die USA ist ein Staat, der nach seinen Gesetzen handelt, auch wenn die Vorgehensweisen - wie sie bereits angesprochen haben - nicht so eingeschränkt sind, wie zum Beispiel die unseres Landes.
Dennoch bin ich der Meinung, dass man darauf vertrauen sollte, dass auch die USA rechtens ihrer Gesetze verfährt und diese nicht zur Verletzung der Menschenrechte ausnutzt oder gar missbraucht.

Zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage erneut eine Erklärung, die als Stütze meiner Argumentation dient:
"Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch verbundenen Menschenrechte unberührt." Quelle: BPB
Dementsprechend sind Menschenrechte Rechte, die der Staat gewährleisten, nicht aber gewähren kann. Deutschland zum Beispiel stellt einen Zusammenhang zwischen den Grundrechten und den Menschenrechten her, indem es die Menschenrechte im Grundgesetz wie folgt verankert:
„Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“(Artikel 1, Absatz 2 GG)
Ein Rechtsstaat muss in diesem Sinne sein Möglichstes tun, um seine Bürger vor Missbrauch staatlicher Gewalt schützen - dies gelingt uns in den allermeisten Fällen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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