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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Katja H. •

Frage an Daniela Ludwig von Katja H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Ludwig!

Als Mutter zweier Kinder mache ich mir große Sorgen um die mögliche Einführung der Masernimpfpflicht. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
Droht mir und anderen Eltern der Entzug des Sorgerechtes, wenn wir unsere Kinder nicht, bzw. nicht mehr, impfen lassen?
Besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass ungeimpfte Kinder von Polizisten aus der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wie in Italien?
Stimmt es, dass für die Masernimpfpflicht kein Einzelimpfstoff zur Verfügung gestellt wird und daher gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln geimpft werden muss, auch wenn der Impfling diese Krankheiten bereits durchgemacht hat?
Stimmt es, dass die als Komplikation von Masern gefürchtete SSPE Erkrankung auch gleichzeitig eine Komplikation der Masernimpfung darstellt?
Müssen wir Angst vor Zwangsmaßnahmen unserer Regierung haben, weil wir anderer Meinung sind?
Hat dies noch mit Demokratie zu tun oder steuern wir mit Zwangsmaßnahmen, die den menschlichen Körper betreffen, auf eine diktatorische Politik zu?
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, mir eingehend zu antworten, ich danke Ihnen.

MFG Katja H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch.
Ich sehe keinen Grund zur Sorge.
Generell habe ich mich hier bei Abgeordnetenwatch ja schon zu diesem Thema geäußert und geschildert, warum ich für eine Masernimpfpflicht bin. Auch darüber hinaus setze ich mich dafür ein, dass Schutzimpfungen flächig mehr Akzeptanz finden und angenommen werden. Dieses Vorgehen widerspricht auch in keinster Weise unserem Demokratischen System.
Im Gegenteil. Da für Masern-, aber auch für Mumps-, Röteln- sowie Varizelleninfektionen und deren Komplikationen keine spezifische Therapie zur Verfügung stehen und diese bei Komplikationen bis zum Tod führen können, kommt der Prävention durch Schutzimpfung überragende Bedeutung zu.
Somit gilt es, die sog. „Herdenimmunität“ zu stärken. Dies gilt auch insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes von Menschen, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können: Neugeborene bis 9 Monate, ältere (multimorbide) Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere. Diesen Menschen gilt unsere gemeinsame Verantwortung.
Offensichtlich haben Sie sich ja auch schon mit den konkreten Plänen beschäftigt, so dass ich an dieser Stelle die Maßnahmen nicht mehr detailliert aufzählen muss, die ab 2020 eingeführt werden sollen.
Klar sollte Ihnen aber sein, dass ab März 2020 Kinder dann nur noch dann in die Krippe und den Kindergarten aufgenommen werden, wenn Eltern durch den Impfpass eine Impfung oder durch ein ärztliches Attest Immunität nachweisen können. Auch Personal in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen muss sich dann impfen lassen, bzw. den Impfschutz nachweisen. Für Kinder und Personal, die bereits in einer Kita, Schule oder einer Gemeinschaftseinrichtung sind, muss der Nachweis für die Impfung bis spätestens 31.07.2021 vorgelegt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Ausschluss oder Bußgelder.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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