Wie stehen Sie zu den Forderungen von Abgeordnetenwatch (Tranparenzversprechen)
wie stehen Sie zu diesen 5 Transparenzversprechen von Abgeordnentenwatch:
1. Verbot von Unternehmenspenden
2. Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
3. ein Lobbyregister
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten H.
Sehr geehrter Herr Haas,
Transparenz ist uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Anstelle von Versprechen setzen wir aber auf Taten. Ob Unternehmen oder Privatpersonen spenden, ist nicht entscheidend. Eine unabhängige Prüfinstanz für Abgeordnete und Lobbytransparenz existiert bereits in Form des Bundestagspräsidenten. Zahlungen aus Steuermitteln an Abgeordnete sind schon jetzt öffentlich einsehbar. Was es braucht, ist ein wirksames Lobbyregister, das diesen Namen auch verdient. Die von der Großen Koalition beschlossenen Regelungen beinhalten scheunentorgroße Ausnahmen für einige der wichtigsten Lobbyverbände etwa Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Auch fehlt ein "exekutiver Fußabdruck", der kenntlich macht, wie Gesetzestexte durch Lobbyisten verändert wurden. Eine Reform des kaum anwendbaren Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung ist ebenfalls ausgeblieben. Um echte Transparenz herzustellen, haben wir Freie Demokraten zahlreiche Vorschläge vorgelegt.
Als Freie Demokraten haben wir uns im Deutschen Bundestag in dieser Wahlperiode stark für mehr Transparenz eingesetzt: Schon früh hat die FDP ein Lobbyregister gefordert und das Lobbyregistergesetz der Großen Koalition kritisiert, weil es zu wenig finanzielle Transparenz herstellt, zu viele Ausnahmen enthält und auch keinen exekutiven Fußabdruck vorsieht. Zuletzt haben wir uns für eine Reform des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) eingesetzt, da der Straftatbestand in seiner bisherigen Form kaum einen Anwendungsbereich hat. Die Forderungen, die hinter Ihren fünf Transparenzversprechen stehen, halten wir jedoch nicht für zielführend, um die Transparenz und Integrität der parlamentarischen Arbeit zu verbessern.
Entscheidend ist aus Sicht der Freien Demokraten, dass die Herkunft einer Spende transparent ist. Dann können die Bürgerinnen und Bürger selbst daraus ihre Schlüsse ziehen. Nicht entscheidend ist es hingegen, ob eine Spende von einer Privatperson stammt oder von einem Unternehmen. Hiervon geht auch das Grundgesetz aus, das in Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG die Parteien zur Rechenschaft verpflichtet. Auch das Bundesverfassungsgericht differenziert grundsätzlich nicht zwischen Spenden privater und juristischer Personen. Es sieht den Spendenerfolg insgesamt als Ausweis der gesellschaftlichen Verwurzelung der Parteien. Diese müssten sich um Zustimmung und aktive, wie auch finanzielle Unterstützung in der Bevölkerung bemühen. Das zählt das Gericht zu den „erwünschten und gebotenen Anstrengungen der Parteien“. Zur Wahrung des Rechts des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung hat das Gericht lediglich festgestellt, dass Spenden von Körperschaften, Personen und Vereinigungen steuerlich nicht begünstigt werden dürfen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9.4.1992 2 BvE 2/89). Diese Wertentscheidung des Bundesverfassungsgerichts halten wir weiterhin für richtig.
Die Bundestagspräsidentin bzw. der Bundestagspräsident ist eine Institution, die überparteilich großes Vertrauen genießt. Sie oder er ist bereits jetzt für die Aufsicht über die Verhaltensregeln für Abgeordnete zuständig, wozu auch die Aufsicht über die Angaben zu Nebentätigkeiten zählt. Ferner ist der Präsident des Deutschen Bundestages Verwaltungsbehörde für Fragen der Parteienfinanzierung. Wir Freie Demokraten haben keine Zweifel, dass der Bundestagspräsident diese Aufgaben neutral und ernsthaft erfüllt. Wie mehrere Verfahren gegen die AfD zu Auslandsspenden zeigen, funktioniert auch die Durchsetzung entsprechender Regeln. Diese Aufgaben jetzt teilweise einer anderen Stelle zu übertragen, die nicht beim Parlament angesiedelt ist, wäre ein Misstrauensbeweis, für den es keine Grundlage gibt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Bundestagspräsident in der Lage ist, auch seine Aufgaben nach dem Lobbyregistergesetz zu erfüllen. Im Übrigen sollte die Evaluation des neuen Lobbyregistergesetzes erst einmal abgewartet werden. Zudem besteht im Zuge der neuen Transparenzregeln nun auch eine Berichtspflicht des Präsidenten.
Auch wir Freie Demokraten kritisieren, dass das jüngst beschlossene Lobbyregistergesetz keine hinreichende Transparenz gewährleistet, da es z.B. zahlreiche Ausnahmen enthält und auf den sogenannten exekutiven Fußabdruck verzichtet. Zentral ist für uns jedoch auch die Gewährleistung der Freiheit des Mandats. Der Abgeordnete ist bei der Entscheidungsfindung nur seinem Gewissen unterworfen. Die Motive für sein Abstimmungsverhalten dürfen nur insoweit einer Kontrolle unterliegen, wie die Grenze zur Korruption beziehungsweise Abgeordnetenbestechung überschritten wird. Die höhere Transparenz des Gesetzgebungsprozesses darf nicht zu einem „gläsernen Abgeordneten“ führen. Genau das würde drohen, wenn Lobbyisten jeden einzelnen ihrer Kontakte zu Abgeordneten offenlegen müssten.