Was unternehmen Sie um längst überfällige Reformen im Familienrecht anzustoßen und gegen das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte Parental-Alienation-Syndrom vorzugehen?
Sehr geehrte Frau Kluckert,
als getrennt erziehender Vater und im Bekanntenkreis habe ich die Erfahrung gemacht, dass in Deutschland Eltern in einer Trennungsituation nicht unterstützt sondern durch ein nicht mehr zeitgemäßes Familienrecht, was Umgangs-, Unterhalts-, Melde- und Steuerecht inkludiert auseinander getrieben und in tradierte Rollen gezwungen werden. Der Grundsatz einer betreut und einer versorgt verschärft den Konflikt der Eltern meist zu Lasten der Kinder, die in Loyalitätskonflikte getrieben werden.
Angestoßen durch den MDR Filmbeitrag "Weil du mir gehörst" erfährt das Thema Eltern Kind Entfremdung immer mehr Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Ampelkoalition hat sich zum Ziel gesetzt, allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung auch nach einer Trennung oder Scheidung zu ermöglichen. Dafür möchten wir die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Ferner wollen wir umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht sowie die Betreuungsanteile im Unterhaltsrecht vor und nach der Scheidung stärker berücksichtigen. Das Existenzminimum des Kindes darf dabei selbstverständlich zu keiner Zeit gefährdet werden.
In familiengerichtlichen Verfahren muss der Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen gestärkt werden. Außerdem setzen wir uns für eine Senkung der Hürden für Nichtzulassungsbeschwerden ein und möchten einen Fortbildungsanspruch für Familienrichter gesetzlich verankern.
Unverheiratete Väter sollen in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, die Möglichkeit haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Zusätzlich wollen wir gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung verbessern. Dabei soll das Wechselmodell in den Mittelpunkt gestellt werden, bei welchem das Kind bei beiden Eltern zu möglichst gleichen zeitlichen Anteilen abwechselnd lebt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kluckert