Sind nicht bundesweit im ländlichen Bereich viele durch die 3G-Regel in Bus und Bahn von der Mobilität ausgeschlossen? Sollte das Gesetz nicht umgehend zurückgenommen werden?
Sehr geehrte Frau Kluckert,
Gibt es denn bundesweit, besonders auch im ländlichen Bereich, ein enges Netz von Teststationen? Wie sollten Gehbehinderte oder Kranke, die zum Arzt müssen, bei Schneeglätte ohne Bus den Weg dorthin schaffen? Bevor sie dann endlich mit dem Bus zum Arzt fahren können? Auch Long-covid-Patienten die keinen Impfstatus haben und ältere geimpfte Menschen, die sich bislang von nicht geimpften Angehörigen mit den nötigsten Einkäufen versorgen ließen, sind davon betroffen. Es gibt auch nicht überall genügend Taxen, um der Nachfrage, die durch dieses Gesetz ausgelöst wird, zu entsprechen. Vielleicht bilden sich bei einigen Teststationen auch lange Schlangen? Nicht jeder ist gesundheitlich in der Lage, sich dort anzustellen. Halten Sie das alles für verhältnismäßig? Steht nicht den Bürgern eine Grundversorgung mit Mobilität zu? Wäre es nicht aber hilfreich, mehr Busse und Bahnen einzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch. In der vergangenen vierten Welle der Corona-Pandemie galt es, so viele Kontakte wie möglich zu reduzieren, deswegen sind die beschlossenen Maßnahmen auch rückblickend als sinnvoll zu bewerten.
Die am 18.11.2021 gemeinsam von SPD, Grünen und FDP verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlaubte angemessene Corona-Maßnahmen auch nach Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Ziel war es, Ausgangsbeschränkungen oder flächendeckende Schulschließungen zu vermeiden. Dazu war es u.a. notwendig, die 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen einzuführen. Den Menschen wurden zudem, auch im ländlichen Raum, niedrigschwellige Impfangebote gemacht sowie Teststationen errichtet. Damit konnten auch Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Gebieten der 3G-Regel entsprechen. Die Bundesländer können darüber hinaus mit landesrechtlichen Regelungen, entsprechend den regionalen Notwendigkeiten, tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kluckert