Klimaschutz ins Grundgesetz?
Sehr geehrte Frau Kluckert,
Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße,
Birgit A.
Sehr geehrte Frau A.
vielen Dank für Ihre Frage.
In einem Entschließungsantrag zum Klimaanpassungsgesetz, welches am 1. Juli in Kraft getreten ist, hat der Bundestag beschlossen:
“Der Deutsche Bundestag weist darauf hin, dass Klimaanpassung im Interesse aller liegt und Lasten fair verteilt werden müssen.
In der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz haben fast alle Sachverständigen in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die anstehenden Aufgaben der Kommunen bei der Klimaanpassung eine gemeinschaftliche Finanzierung durch Bund und Länder erfordern. Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP begrüßen daher die Bemühungen der Bundesregierung und der Länder, eine dauerhafte Lösung der Finanzierung zur Umsetzung der nötigen Maßnahmen zu finden.
[…]
Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung unter Einhaltung der haushälterischen Vorgaben auf,
- die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Finanzen zwischen Bund und Ländern weiterzuführen und weiterhin zu unterstützen mit dem Ziel, eine Verankerung der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung anzustreben und sie mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten;
- mittelfristig auf eine entsprechende Lösung hinzuarbeiten, die es den Kommunen ermöglicht, in der Fläche präventiv wirksame Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen und damit auch die kostenintensive Beseitigung der Schäden durch Extremwetterereignisse zu vermeiden oder zu verringern;
- bis zur Umsetzung dieser Lösung sicherzustellen, dass die bestehenden Förderrichtlinien des Bundes zur Klimaanpassung fortgeführt werden”.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kluckert