Frage an Daniela Kluckert von Sven H. bezüglich Verkehr
Apps und Geräte die vor Blitzern waren werden immer ausgefeilter (siehe https://ooono.de/ ). So können Raser diese nutzen ohne dass es für Polizeibeamte von außen ersichtlich ist.
Was soll die unsinnige Regel, dass diese Apps/Warngeräte nicht benutzt aber verkauft werden dürfen?
Setzen Sie sich für eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage im Sinne von §23 StVO ein?
Raser sind schließlich eine große Gefahr im Straßenverkehr
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Blitzer- Apps. Auch ich halte Raser für eine große Gefahr für den Straßenverkehr.
Aus diesem Grund ist es richtig das Apps, die in Echtzeit vor Blitzern warnen, während der Fahrt nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Wird die App jedoch lediglich zur Informationsbeschaffung vor der Fahrt benutzt, so ähnelt dies den ebenfalls legalen Radiodurchsagen. Radiosender oder eben auch Apps machen auf Gefahrenpunkte im Straßenverkehr aufmerksam. Dies führt dazu, dass an diesen Stellen mit reduzierter Geschwindigkeit und erhöhter Vorsicht gefahren wird.
Apps können somit vor der Fahrt als Informationsquelle genutzt werden und einen Beitrag zur Wahrung der Verkehrssicherheit leisten. Einem generellen Verbot kann ich auf Grund dessen nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Daniela Kluckert