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Daniel Winter
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Frage von Heinz H. •

Wie stehen Sie zum Wahlrecht für ALLE?

ALLE haben das Wahlrecht, unabhängig von seelischer und geistiger Beeinträchtigung, rechtlichem Status (Vormundschaft) und Altersdemenz! Alle? Nein, nicht alle: Menschen unter 18 sind davon ausgeschlossen; nur sie. Ist das ok?
Wahlrecht für ALLE https://www.naturfreundejugend.de/materialien/rubrik/-/show/277/aktives_wahlrecht_fuer_alle_kinder_und_jugendlichen/

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Antwort von
DIE LINKE

Art 3 GG definiert die Gleichheit Aller als Menschenrecht.

Insofern muss dies auch für die aktive wie passive Wählbarkeit gelten.

Einschränkungen des Wahlrechts darf es daher nur in absoluten Ausnahmefällen geben, diese müssen die Anforderungen einer eng zu fassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechen.

Ein grundsätzlicher Ausschluss z.B. von Personen mit Vormundschaft oder das Koppeln an die Volljährigkeit ist daher falsch.

Zudem positioniere ich mich/ positioniert sich die Linke klar für ein Wahlrecht ab 16 Jahren. Ab diesem Alter ist die Teilnahme an der gesellschaftlichen Meinungsbildung zweifelsfrei gegeben, ein Ausschluss vom Wahlrecht ist daher sachfremd und politisch motiviert.

Gerade junge Menschen betreffen die Auswirkungen von politischen Entscheidungen über viele Jahrzehnte.
Insofern stehe ich für die Absenkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf 16 Jahre.

Einer weiteren Absenkung / Aufhebung von grundsätzlichen Altersgrenzen stehe ich offen gegenüber, zunächst aber muss es darum gehen, den ersten Schritt auf 16 Jahre politisch durchzusetzen.