Frage an Daniel Sieveke von Maike I. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Sieveke,
gerne gebe ich Ihnen nochmals separat die Möglichkeit zur Beantwortung meiner vormals gestellten Frage bezüglich der Schulrechtsreform, welche durch die derzeitige schwarz-gelbe Landesregierung in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurde. Erstmals wurde ein "Recht auf individuelle Förderung" im Schulgesetz verankert. Mir ist jedoch kein Beispiel bekannt, wie dieses an Schulen konkret umgesetzt wird. Ich meine hierbei keine allgemeine Erklärung individuellen Förderns, sondern zum einen eine Antwort darauf, wie Sie individuelle Förderung definieren und wie Sie gedenken, diese dann so umzusetzen, dass der rechtliche Anspruch der Eltern verwirklicht wird und nicht nur ein Schlagwort bleibt. Wie wollen Sie dem Abhilfe schaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Maike Isenbach
Sehr geehrte Frau Isenbach,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, die ich hiermit gerne nachliefern möchte.
Ziele individueller Förderung sind die "Stärkung von Stärken" und der Abbau von Defiziten, um es ganz allgemein zu formulieren. Interessen und Neigungen von Schülern gilt es zu unterstützen, Begabungen müssen frühzeitig erkannt und gefördert werden. Zu Recht fragen Sie jedoch nach ganz konkreten Beispielen, mit denen individuelle Förderung umgesetzt werden kann.
Diese können äußerst vielseitig sein, alles, was pädagogisch sinnvoll ist, und im Rahmen der Ressourcen einer Schule bewerkstelligt werden kann, kommt für eine Umsetzung in Betracht. Eine zusätzliche Hausaufgabenbetreuung kann ein erster Schritt sein. Zusätzliche Trainingskurse, z.B. als Cluster-Ausgestaltung, indem Mathematik und Physik in einem ergänzenden Kurs angeboten werden, stellen bereits ein sehr hochwertiges Angebot dar, wenn solche Kurse beispielsweise in der Oberstufe zur Vorbereitung eines späteren Studiums angeboten werden können.
Weitere Ideenfelder für individuelle Fördermöglichkeiten finden sich in Bereichen außerhalb des Lehrplans: So können "Junior"-Studenten begleitet werden oder der Erwerb internationaler Sprachzertifikate vorbereitet werden. Im Bereich der musischen Förderung in Theater- oder Orchester- AGs sind die meisten Schulen seit langem gut aufgestellt. Sie sehen: Individuelle Förderung bedeutet in der Umsetzung ein weites Feld an Möglichkeiten. Den Schulen sollten hierzu Gestaltungsfreiräume gewährt werden zur eigenständigen Ergänzung des Lehrplanes, gerade auch im Hinblick auf Ganztagsangebote. Es ist schade, wenn eine Schülerin oder ein Schüler seine Schullaufbahn absolviert ohne eigene Interessenschwerpunkte zu entdecken oder zu entwickeln. Im Hinblick auf die spätere Ausbildungs-, Studien- oder Berufswahl ist ein solcher Verlauf nicht nur schade, sondern aus gesellschaftspolitischer Sicht inakzeptabel. Ein vielseitiges, gegliedertes Schulsystem, mit früher Differenzierung und zugleich hoher Durchlässigkeit ist ein System, in dem individuelle Förderung auf allen Ebenen und an allen Schulformen bestens ansetzen kann. Das "Gütesiegel individuelle Förderung" ist ein guter Signalgeber und Anreiz für die Schulen. Mittlerweile sind über 300 Schulen aller Schulformen mit diesem Siegel ausgezeichnet worden.
Einige kürzlich ausgezeichnete Schulen und deren konkrete Ideen und Projekte finden Sie unter dem folgenden Link des NRW-Schulministeriums: http://www.chancen-nrw.de/test/cms/upload/pdf/Schulportraits_Verleihung_17._Mai_2010.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Sieveke