Im Jahr 2022 soll das Prostituiertenschutzgesetzes bundesweit evaluiert werden. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema unabhängig vom Programm Ihrer Partei?
Über ein kurzes Statement würde ich mich Freuen.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
In der Tat soll das Prostituiertenschutzgesetz ab 2022 evaluiert werden, mit Ergebnissen ist aber erst 2025 zu rechnen. Das ist meiner Meinung nach zu spät. Bereits jetzt ist offenkundig, dass die Neufassung aus 2017 nicht die erwünschte Wirkung erzielt. Es besteht dringender Handlungsbedarf um die Menschenrechtssituation in der Prostitution zu verbessern. Die aktuelle Gesetzeslage schafft es nicht, Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland ein Ende zu setzen oder das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, vertragliche Arbeitsbedingungen, den Schutz der Gesundheit sowie Rechtssicherheit für die legale Ausübung von Sexarbeit zu verbessern.
Ziel muss es sein, möglichst kurzfristig, der illegalen Zwangsprostitution ein Ende zu setzen und gleichzeitig die Rechte für freiwillige und legale Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu stärken. Dazu bedarf es unter anderem stigmatisierungsfreie und unbürokratische Prozesse bei Behördengängen und Beratungsangeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rüdel