Wie stehen Sie zu einem Verbotsantrag gegen die "Alternative für Deutschland" (AfD)?
Sehr geehrter Herr Otte,
ich finde, dass die Mehrheit der bislang im BT sitzenden Abgeordneten sich mehr um die AfD-Wählerschaft kümmert als um die Mehrheit der Bevölkerung, die sich um den Fortbestand unserer freiheitlichen, rechtstaatlichen Demokratie sorgt. Sobald das hinausgezögerte Gutachten des BfV vorliegt, sollte der Gruppenantrag vom 30. Januar 2025 wieder aufgegriffen werden. Auch wenn ein Restrisiko eines Scheiterns nicht ausgeschlossen werden kann: Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, wie das höchste deutsche Gericht diese Partei beurteilt.
Ich würde es begrüßen, wenn sich die CDU/CSU mit der Unterstützung eines Verbotsantrags nach Art. 21 Abs. 2 GG politisch selbst binden würde und damit glaubhaft macht, dass sie wirklich unter keinen Umständen mit einer möglicherweise verfassungsfeindlichen Partei zusammenarbeiten wird. Es ist schon viel Vertrauen in die "Brandmauer" verloren gegangen. Ich würde mich über Ihre Gedanken hierzu freuen!
MfG
M. O.