Antwort von Daniel Mouratidis
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.09.2009

(...) Das heißt, dass Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen dürfen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt: Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen. (...)

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