Frage an Daniel Mouratidis von Andreas C. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Daniel Mouratidis,
bitte verzeihen Sie mir, dass ich ein medienwirksames Ereignis zum Anlass meiner Frage mache. Aber auf Grund der Medienwirksamkeit gehe ich davon aus, dass Sie detailliert darüber informiert sind, dass in Ihrem Wahlkreis ein sogenanntes Flatratebordell geschlossen wurde. Daher mutmaße ich, dass Sie sich aktuell mit dem Thema Prostitution auseinander gesetzt haben.
Meine Frage:
Besteht die Notwendigkeit, die Rechte der Prostituierten weiter zu stärken, damit die Gefahr der Ausbeutung dieser Gruppe von Erwerbstätigen weiter eingedämmt wird?
mit freundlichen Grüßen,
Andreas Conradt
Sehr geehrter Herr Conradt,
die rot-grüne Bundesregierung hat ein Prostitutionsgesetz erlassen. Das Gesetz bewertet ganz bewusst Prostitution nicht als einen Beruf wie jeden anderen und sieht daher einen "einseitig wirksamen Arbeitsvertrag" vor. Das heißt, dass Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen dürfen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt: Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen.
Es besteht aber die Notwendigkeit das bestehende Prostitutionsgesetz weiter zu entwickeln. Seit 2007 liegt der Bundestregierung nun der Bericht zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetz vor, aber passiert ist nichts, die Novellierung lässt auf sich warten. Das unter der Rot-Grünen Bundesregierung in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hat zum ersten Mal in der deutschen geschichte Prostituierten einen gleichberechtigten Status eingeräumt. Es ging nicht mehr darum, die Gesellschaft vor den Prostituierten zu schützen, sondern ihnen die gleichen Rechte einzuräumen wie sie für alle anderen BürgerInnen auch gelten. Das Ziel war, dass prostitierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge in ihrem Gewerbe abschließen, das Gewerbe gilt nicht mehr als sittenwidrig. Nachdem dieses Ziel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge in der Anzahl nicht sehr stark wahrgenommen wurde, muss in diesem Bereich nachgebessert werden.
Ein Großteil der Umsetzung des Gesetzes ist jedoch Ländersache. Während einige Bundesländer erfolgreich und zum Schutz der Frauen die bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen, hat Baden-Wüürttenberg nach Inkrafttreten des Prostitionsgesetz keinerlei Handlungsbedarf gesehen. Weder im Baurecht noch Gewerberecht sind Anpassungen erfolgt - schon lange fordern wir Grünen eine im Gewerberecht verankerte Genehmigungspflicht für Bordelle. Damit hätten auch Kommunen (wie Fellbach) ein wirksames Kontrollinstrument. Also sie sehen, wir wollen das Prostitutionsgesetz nicht abschaffen, sondern im Gegenteil novellieren, damit zukünftig solche Angebote wie Flatrate-Bordelle nicht mehr angeboten werden dürfen. Auch das immer wieder vorgebrachte Argument, die Polizei habe durch das Prostitutionsgesetz keinen Zugang zu den Bordellen mehr, entpuppt sich als Märchen. Die Polizeigesetze der Länder können gar nicht durch den Bund geändert werden und lassen meistens sogar einen verdachtsunabhängigen Zugang in ein Bordell zu.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Mouratidis