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Daniel Iliev
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Frage von Claudia R. •

Sie lassen sich für die Monate Januar und Februar 2025 von Ihrem 1. Stadtrat „vertreten“. Erhalten Sie für diese Monate weiterhin Ihre Bezüge als Bürgermeister der Stadt Heringen (Werra)?

Ihr Kontrahent Wilhelm Gebhard (CDU) - er ist Bürgermeister der Stadt Wanfried (ca. 4200 Einwohner) - sieht sich in der Lage, Amt und Wahlkampf miteinander zu vereinbaren. Warum sehen Sie sich als Bürgermeister einer Kleinstadt (ca. 7600 Einwohner) dazu nicht imstande?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.

Ich bin seit nunmehr achteinhalb Jahren Bürgermeister meiner Heimatstadt Heringen und weiß daher nur zu gut, dass dieses Amt oft mit einem Arbeitspensum von mehr als 50 Stunden pro Woche verbunden ist. Daher war mir von vornherein bewusst, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe nur schwer vereinbar ist mit einem zeitintensivem Wahlkampf, der meine Präsenz in 36 Kommunen in zwei Landkreisen erfordert.

Insofern war es mir wichtig, während der heißen Wahlkampfphase meiner Bundestagskandidatur für klare Verhältnisse zu sorgen. Um sicherzustellen, dass meine Amtspflichten als Bürgermeister nicht unter meiner Kandidatur leiden, habe ich im Januar und Februar 2025 meinen kompletten Jahresurlaub genommen. In dieser Zeit werde ich, wie auch sonst in Urlaubszeiten üblich, vom 1. Stadtrat vertreten. 

Wenn mein geschätzter Bürgermeisterkollege Wilhelm Gebhard für sich einen anderen Weg gewählt hat, so ist das sein gutes Recht. Aber wer mich kennt, der weiß genau: Ich mache keine halben Sachen, ich bin immer mit ganzem Herzen dabei. Deswegen war es mir wichtig, mich in der heißen Wahlkampfphase mit vollem Einsatz auf meine Bundestagskandidatur zu konzentrieren. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heringen haben einen Anspruch darauf, dass ihr Bürgermeister seine Amtspflichten nicht mit einer Bundestagskandidatur, die ja Privatsache ist, vermischt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Iliev