Im Hinblick auf sinkende Steuereinnahmen und eine Vielzahl finanzieller Herausforderungen bleiben auch künftig im Landeshaushalt umfangreiche Einsparungsmaßnahmen erforderlich.
Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verbürgten besonderen Stellung haben die Beamtinnen und Beamten besondere Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn.
die Nutzung der Ladesäulen ist per Erlass geregelt. Insgesamt gilt, die Landesverwaltung beteiligt sich aktiv am Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein, um das Ziel des ersten klimaneutralen Industrielandes bis 2040 zu erreichen.
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.