Frage von Volker R. • 04.05.2024
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Der Bevölkerungsschutz liegt auf dieser Ebene in der Verantwortung des Bundes, richten Sie gerne konkrete Fragen an die Ansprechpartner bei der oben genannten Bundesbehörde.