Frage an Daniel Gerber von Manuel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Daniel Gerber,
Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.
Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und dieser Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?
Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrer Frage bezüglich den Gesundheitsrisiken durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist mir bisher kein Fall bekannt, bei dem es zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden gekommen ist. Es ist mir aber auch bekannt, dass es zu einer Schwächung der körperlichen Leistungsfähigkeit kommen kann [1]. Das bedeutet jedoch nicht, dass es zu einer Ansammlung gesundheitlich bedenklicher Mengen Kohlendioxid unter dem Mund-Nasen-Schutz kommt. Das zur Verfügung stehende Volumen unter einem Mund-Nasen-Schutz und die Dichtigkeit sind dafür zu gering [2]. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht auch für Kinder keine Gefahr [3].
Zu Ihrer zweiten Frage, ob die Verhängung eines Lockdowns im Frühjahr rechtens war, kann ich Ihnen mitteilen, dass darüber unabhängige Gerichte entscheiden. Bisher ist mir keine solche Entscheidung bekannt. Laut einer Studie des Internationalen Währungsfonds (IWF) scheinen jedoch richtig konzipierte Lockdowns das bessere Mittel gegenüber milden, langwierigen Maßnahmen zu sein [4]. Um mehr Rechtssicherheit herzustellen, wurde außerdem durch den Bundestag das Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst [5].
Ich beschäftige mich sehr intensiv mit der Corona-Pandemie und beobachte die Entwicklungen sehr genau. Um für mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen zu sorgen, finden Sie auf meiner Webseite ein eigens von mir erstelltes Corona Dashboard [6] mit aktuellen Fallzahlen speziell für Sachsen bis in die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Außerdem finden Sie auf meiner Webseite unter der Kategorie „Corona“ [7] weitere Informationen, wie etwa meinen Einsatz für eine Stärkung der Gesundheitsämter.
[1] https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx [2] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mund-nasen-schutz-fuehrt-nicht-zu-erhoehtem [3] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118301/Keine-Gefahr-fuer-Kinder-durch-Mund-Nasen-Schutz [4] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/corona-lockdown-wirtschaft-iwf-1.5059455 [5] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202 [6] https://danielgerber.eu/corona-dashboard-fuer-sachsen/ [7] https://danielgerber.eu/category/corona/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Gerber