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Dagmar Wöhrl
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Frage von Fabian R. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Fabian R.

Guten Tag Frau Wöhrl,

mit Verwunderung musste ich Ihr Abstimmverhalten zur Ablehnung von Schiedsgerichten im Handelsabkommen TTIP und CETA zur Kenntnis nehmen.

In ganz Deutschland finden Demonstrationen gegen das geplante Handelsabekommen TTIP und den Schiesgerichten #ISDS zu Recht statt.

Aus diesem Grund wundere ich mich in der Tat wie Sie es wagen können, als Abgeordneter des Wahlkreises Nürnberg den Willen der Bevölkerung zu missachten, und zu übergeben, und gegen die Ablehnung von Schiedsgerichten zu stimmen.

Schiedsgerichte sind hochgefährlich, da sie die Rechtstaatlichkeit und die Demokratie unterlaufen.

Ich fordere Sie deshalb auf, den Willen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, und dies auch in Abstimmungen deutlich zu machen !

Wir werden Ihr Abstimmverhalten weiterhin beobachten.

Hochachtungsvoll

gez. Fabian Richter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Frage an mich über Abgeordentenwatch. Sie sprechen mich auf mein Abstimmungsverhalten am 25. September 2014 über den Grünen-Antrag „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“ an. Ich bin wie die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Meinung, dass der Antrag zu pauschal war und dass Schiedsgerichtsverfahren nicht per se zu verurteilen sind, sondern ein etabliertes Verfahren auf internationaler und nationaler Ebene darstellen, um Streitigkeiten beizulegen. Wir haben den Grünen-Antrag zwar abgelehnt, aber in der Beschlussempfehlung deutlich gemacht, dass wir in jedem Fall für Diskussionen offen sind, wenn es darum geht, ob Einschränkungen der Schiedsgerichtsverfahren erforderlich sind, beispielsweise, was die Veröffentlichung von allen Gerichtsunterlagen anbetrifft.

In der CSU-Landesgruppe sind wir im Übrigen zu der Position gekommen, dass es zwischen entwickelten Rechtsstaaten nicht zwingend eines gesonderten Investitionsschutzes bedarf. Viele kleinere EU-Mitgliedstaaten und auch Vertreter des deutschen Mittelstandes sehen dies aber anders. Gerade für mittelständische Unternehmen können Schiedsverfahren durchaus vorteilhaft sein, gegenüber Prozessen vor lokalen US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten. Im Rahmen der TTIP-Gespräche waren die Verhandlungen zum Investitionsschutz ausgesetzt, weil die Europäische Kommission die Ergebnisse einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation auswerten musste. Die am 13. Januar 2015 vorgestellten Ergebnisse sind Ausgangspunkt für neue Vorschläge der EU-Kommission zum Investitionsschutz. Über diese Vorschläge wird dann mit den EU-Mitgliedstaaten beraten, um zu einer gemeinsamen Verhandlungsposition der EU gegenüber den Vereinigten Staaten zu kommen. Ob und in welcher Form Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in die TTIP einbezogen werden, kann letztlich erst nach Abschluss der Gesamtverhandlungen und Prüfung des Verhandlungsergebnisses entschieden werden. In der CSU-Landesgruppe sind wir der Ansicht, dass die aktuellen TTIP-Verhandlungen die Möglichkeit bieten, den Investitionsschutz materiell und prozessual zu reformieren und fortzuentwickeln – auch als Vorbild für spätere Abkommen. So könnte ein globaler Maßstab für Abkommen mit rechtstaatlich weniger entwickelten Staaten geschaffen werden, um auch dort einen angemessen Schutz europäischer Unternehmen vor Diskriminierung und Willkür zu ermöglichen. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Gesetzgeber durch Regelungen zum Investitionsschutz nicht die Möglichkeit verliert, über den Status quo hinaus neue, auch weitergehende Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards zu schaffen und dass umfassende Transparenz besteht (Veröffentlichung von Urteilen, Auswahl von Richtern, Zugang zu Anhörungen etc.). Die Einführung einer Berufungsmöglichkeit oder Mechanismen zum Schutz vor ungerechtfertigten Klagen wären weitere sinnvolle Fortentwicklungen. Die Regelungen in CETA stellen bereits eine klare positive Reform des Investitionsschutzes dar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Beweggründe deutlich machen.

Im Übrigen empfehle ich Ihnen bei künftigen Fragen an mich, den direkten Weg über meine Kontaktmöglichkeiten zu wählen. Diese finden Sie z.B. hier: http://www.dagmar-woehrl.de/kontaktformular/

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar G. Wöhrl