Frage an Dagmar Wöhrl von Werner Dr. L.
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
obgleich ich Sie an dieser Stelle bereits vor 5 Jahren um Ihre Stellungnahme zum Thema Chancengleichheit in der Ausbildung gebeten habe und heute noch auf Ihre Antwort warte, resigniere ich nicht und versuche es wieder einmal:
Sie haben der Diätenerhöhung und deren jährlicher Anpassung zugestimmt. Die Erhöhung auf das Niveau der Bundesrichter ist für mich und sicher auch für viele nachvollziehbar. Besser fände ich es allerdings, wenn die Abgeordnetenbezüge nicht gesplittet wären in Diäten und in steuerfreier Aufwandsentschädigung.
Dagegen ist für mich die jährliche Anpassung nach der Entwicklung des durchschnittlichen Bruttolohns nicht nachvollziehbar. Vor langer Zeit war die Rentenanpassung an den Bruttoarbeitslohn gekoppelt, bis man festgestellt hat, dass die Renten stärker steigen als das Nettoeinkommen der arbeitenden Bevölkerung. Haben Sie und Ihre Kollegen dies vergessen? Bereits zum Ende dieser Legislaturperiode werden Ihre Diäten wegen dieser überproportionalen Steigerung deutlich über den Gehältern der Bundesrichter liegen und diesen in den darauffolgenden Jahren immer weiter davonlaufen. Warum haben Sie und Ihre Kollegen die jährliche Diätenanpassung nicht z. B. an die Anpassung der Renten oder an die Anpassung der Beamtengehälter gekoppelt?
Mit freundlichen Grüßen
W. Lampert
Sehr geehrter Herr Dr. Lampert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Seite Abgeordnetenwatch wird nicht von mir betrieben, weshalb ich mich auch nicht verpflichtet sehe, auf diesem Forum zu antworten. Wenn Sie Fragen an mich haben, können Sie aus diversen Möglichkeiten wählen, wie Sie mich erreichen. Einen Link zu meinen Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.dagmar-woehrl.de/kontaktformular/
Nun aber zu Ihrer Frage:
Abgeordnete sollen finanziell unabhängig sein und bleiben. Daher ist es konsequent, dass Abgeordnete wie alle anderen Berufe, regelmäßige und angemessene Erhöhungen erhalten. In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Unabhängige Kommission eingesetzt und mit der Aufgabe betraut, Vorschläge für eine Reform des Abgeordnetenrechts vorzulegen, um eine sachgerechte Regelung zu finden. Diesen Vorschlägen sind wir nun gefolgt. Die Erhöhung erfolgt nicht sofort, sondern in zwei Etappen zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 - nach sechs freiwilligen Nullrunden. Ab Juli 2016 wird die Anpassung der Diäten an die künftige Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt. Möglich sind daher auch Abschläge, sollten die allgemeinen Löhne zurückgehen.
Mit den besten Grüßen,
Dagmar Wöhrl