Frage an Dagmar Wöhrl von Ralph S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
was unternehmen Sie gegen den Moloch "Gesundheitsfond" und seine katastrophalen Folgen für Bayern und was ist Ihr Beitrag, um die den Interessen der Patienten und Ärzte gegen die "Gesundheitskarte" zu schützen?
Mit vielen Grüssen
Dr.Sucker
Sehr geehrter Herr Dr. Sucker,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich beantworte sie gerne, muss Ihnen aber zunächst ganz offen sagen: An rückwärtsgerichteten Debatten beteilige ich mich ungern. Mein Blick geht in die Zukunft. Fakt ist: Der Gesundheitsfond ist gesetzlich verankert. Jetzt gilt es die praktische Umsetzung kritisch zu begleiten. Wir brauchen eine ständige Aufmerksamkeit für notwendige Nachjustierungen. Dies gilt für regionale und kassenübergreifende Verteilungswirkungen ebenso wie für den einheitlichen Beitragssatz.
Was die elektronische Gesundheitskarte (eCard) angeht, so bin ich überzeugt, dass sie die richtige Antwort auf neue Entwicklungen ist. So wird z. B. medizinische Behandlung immer spezialisierter und damit arbeitsteiliger. In die Behandlungskette werden immer mehr Akteure einbezogen. Wichtige Informationen sind für die Behandler nicht immer zu dem Zeitpunkt an dem Ort verfügbar, wo sie benötigt werden. Die eCard hat das Potenzial, dies zu ändern. Und: Belastende und überdies teure Mehrfachuntersuchungen wie doppeltes Röntgen können durch die eCard vermieden werden. Die Behandlungsqualität kann verbessert werden, denn die ärztlichen Behandlungen können stärker aufeinander abgestimmt werden und sich sinnvoll ergänzen. Bis zur Entfaltung all dieser Potenziale etwa in Form einer umfassenden digitalen "Patientenakte" ist es noch ein weiter Weg. Die eCard bietet dabei die bestmögliche Datensicherheit.
Letztlich muss jedoch jeder Versicherte für sich die Entscheidung treffen, ob er die unbestreitbaren Chancen der eCard sehen und ergreifen möchte, den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen vertraut oder ob er die Risiken als zu hoch und die Vorteile als zu gering einschätzt. Die Möglichkeit der eCard-Speicherung von persönlichen Gesundheitsdaten unterliegt daher der strikten Freiwilligkeit. Die Patienten selbst entscheiden, in welchem Umfang Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem Sie diese Daten zugänglich machen wollen. Für diesen freiwilligen Bereich gelten strenge Datenschutz-Regeln.
Mit freundlichem Gruß
Dagmar Wöhrl