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Dagmar Wöhrl
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Frage von Helmut G. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Helmut G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

die Geschäftsführer der 82 IHK haben sich vor den jeweiligen Vollversammlungswahlen in Kommentaren zu Wort gemeldet. Stellvertretend zitiere ich den Hauptgeschäftsführer der IHK Köln, Herrn Dr. Herbert Ferger: "Die Vollversammlung braucht die demokratische Legitimation durch eine hohe Wahlbeteiligung, damit sie ihre Funktion,......., erfüllen kann." Die nackten %-Zahlen drücken alles andere aus als eine hohe Wahlbeteiligung: ein Desaster -meist gar noch im einstelligen %-Bereich? Nehmen Sie dies zur Kenntnis? Spüren Sie Handlungsbedarf? Kann der fiktive Anspruch, das "Gesamtinteresse der Wirtschaft" vertreten zu wollen , vom Grundsatz her überhaupt erfüllt werden,wenn die überwältigende Mehrheit der "Pflichtmitglieder" absolut kein Interesse an dem zentralen Organ der IHK, der Vollversammlung, zeigt? Erwarte mit großem Interesse Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Helmut Gebske

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Antwort von
CSU

Sehr Herr Gebske,

nach meiner Erfahrung ist die Wahlbeteiligung bei den IHK´s leider nicht sehr hoch. Das nehme ich ebenso wie Sie als ein Problem wahr. Denn es ist entscheidend, dass die Selbstverwaltung der Wirtschaft engagierte Mitglieder hat. Ich danke Ihnen, dass Sie darauf hingewiesen haben. Ich glaube, wir müssen noch stärker die Wichtigkeit der IHK´s betonen. Sie nehmen im Interesse der Wirtschaft vielfältige Aufgaben wahr. Würde der Staat diese Aufgaben selbst wahrnehmen, so bekämen die Unternehmen dies nicht nur durch höhere Steuern und Abgaben zu spüren, sie müssten zudem auf Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesen Angelegenheiten verzichten.

Aber da Worte allein nichts bewegen, hat mein Bundeswirtschaftsministerium ein Projekt gestartet, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. IHK-Wahlen sollen - neben der Briefwahl und der Wahl vor Ort - auch online durchgeführt werden können. In Hamburg, Hannover und Ulm kam dieses System bereits zum Einsatz.

Doch klar ist auch: Der Staat kann niemanden zwingen, sich aktiv für seine Grundrechte zu engagieren. Entscheidend bleibt die völlig ungehinderte Beteiligungsmöglichkeit auf freiwilliger Basis. Die Politik ist dann gefragt, wenn sie feststellt, dass der Zugang und die Mitwirkung -- durch welche Maßnahmen auch immer -- erschwert oder behindert werden.

Mit freundlichem Gruß

Dagmar Wöhrl