Frage an Dagmar Wöhrl von Elisabeth S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
Ein guter Freund, 60 Jahre alt möchte seine Arbeitsstelle zum 31.12.2005 selbst kündigen, weil er sich körperlich und gesundheitlich den beruflichen Anforderungen nicht mehr gewachsen fühlt.
Ihm ist bewusst, daß er vom Arbeitsamt ohne ärztlichen Nachweis seines schlechten Gesundheitszustandes eine 3-monatige Sperrzeit des Arbeitslosengeldes auferlegt bekommt. Somit bekäme er erst ab 1.04.2006 Arbeitslosengeld.
Bis jetzt erhalten ältere Arbeitlose laut Gesetz 32 Monate Arbeitslosengeld.
Ab 01.02.2006 tritt jedoch ein neues Gesetz in
Kraft, danach erhalten ältere Arbeitslose nur noch 18 Monate Arbeitslosenunterstützung
Bei einem Stichtag 01.01.2006 = erster Arbeitslosentag, würde mein Freund 32 Monate abzüglich Sperrzeit = 29 Monate Arbeitslosengeld erhalten.
Gilt jedoch der Stichtag der Bewilligung des Arbeitslosengeldes 01.04.2006, würde mein Freund nach Abzug der Sperrfrist nur 15 Monate Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten, obwohl er über 45 Jahre ohne Unterbrechnung hart gearbeitet hat.
Würde für meinen Freund das jetzige Gesetz (Bezugsdauer 32 Monate) oder das neue Gesetz ab 01.02.2006 (Bezugsdauer 18 Monate) gelten?
Beim Arbeitsgericht, beim Vdk und bei einem Rechtsanwalt blieb meine Anfrage erfolglos.
Da Sie, sehr geehrte Frau Wöhrl, meine Wahlkandidatin sind und ich schon immer CSU gewählt habe, hoffe ich, daß Sie meine Frage verstehen und beantworten können.
Für eine baldige Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Strauß