Frage an Dagmar Wöhrl von Stefan L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
ich stiess auf folgenden Artikel in der FTD:
Wer in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein Auto starten will, braucht seinen Führerschein. Denn darin steckt ein entscheidendes Detail: ein Funkchip. Dieter Staiger weiß das. Er leitet das Entwicklungsprojekt Smartbox, mit dem die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate eine landesweite und lückenlose Verkehrsüberwachung bis zum Jahresende einführen will. Die Technologien dafür entwickeln Forscher der dortigen Universität gemeinsam mit einem Team aus den europäischen Forschungslabors des Computerkonzerns IBM. Jedes Auto, das dann auf den Straßen des arabischen Landes unterwegs ist, wird ab Dezember auf einem der großen Bildschirme in der Verkehrsüberwachungszentrale Dubai angezeigt.
Experten aus dem deutschen Bundesministerium des Inneren und Sachverständige der bayerischen Staatskanzlei beobachten das Projekt mit großem Interesse. Innenminister Otto Schily sieht solche Verkehrsüberwachungssysteme als wichtiges Instrument für die Terroristenabwehr. Sein bayerischer Kollege Günther Beckstein fordert energisch, so etwas zumindest in den Ballungsräumen Deutschlands aufzubauen. Bloße Kameraüberwachung reiche hier längst nicht mehr aus.
Nun meine Frage: Wie stehen Sie zu solchen Überwachungsmethoden ? Was sagen Sie zur Forderung Ihres Parteifreundes Beckstein ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Lein,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.kandidatenwatch.de.
Dass sich die Kollegen Bundesinnenminister Otto Schily und der Innenminister des Freistaats Bayern Günther Beckstein um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Angesicht des Internationalen Terrorismus Sorgen machen, begrüße ich außerordentlich. Als Innenminister sind sie für die Sicherheit von uns allen zuständig.
Natürlich kann man die von Ihnen angesprochenen Entwicklungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht mit denen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichen. Nicht nur die Datenschutzgesetze würden eine lückenlose und ständige Überwachung aller Bundesbürger verbieten, sondern auch die technische Realisierung eines solchen Mammutprojektes würde hier bei uns die Grenzen des Machbaren sprengen. So haben beispielsweise die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate weniger Einwohner als unsere Bundeshauptstadt Berlin.
Und auch der Datenschutz lässt sich nicht mit einem Federstrich nach Gutsherrenart aushebeln bzw. abschaffen. Unser Grundgesetz sieht aus gutem Grund bei Gesetzesänderungen die Beteiligung von vielen unterschiedlichen Verfassungsorganen vor. So muss letztlich der Bundespräsident, als „Hüter der Verfassung“, die Konformität einer Gesetzesänderung oder –neufassung überprüfen und bestätigen.
Sollten Sie, Herr Lein, unabhängig davon überzeugt sein, dass Sie durch eine solche „Überwachungsmethode“ in Ihren verfassungsmäßigen Rechten selbst,unmittelbar und gegenwärtig beeinträchtigt sein sollten, steht Ihnen als Bürger der Gang nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich offen.
Ich hoffe, dass ich Ihre aufgeworfenen Fragen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar G. Wöhrl MdB