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Dagmar Wöhrl
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Frage von Sönke S. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Sönke S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

am 14.09.2015 wurde der Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes veröffentlicht. Naturwissenschaftliche Objekte waren bisher im Kulturgutschutzrecht nicht Regelungsgegenstand, jetzt sollen diese jedoch einbezogen werden (EU-RL 2014/60).
Ich sehe als problematisch an, Naturgut auch auf niedrigerer Ebene als der des national wertvollen Kulturguts (also: "nationales Kulturgut", "Kulturgut") Kulturgut gleichzustellen.

Meine Fragen an Sie:

1) Deutsche Institute und Museen beherbergen eine Milliarde naturwissenschaftlicher Einzelstücke. Führt die Definition all dieser Stücke als "nationales Kulturgut" nicht zu einer Inflation dieses Begriffs und zu einer Überbürokratisierung der Abläufe im Umgang mit natur- bzw. geowissenschaftlichen Sammlungsobjekten im öffentlichen Sektor, da z. B. der Leihverkehr aufgrund des Schutzstatus an strengere Voraussetzungen gebunden wird? Sollte es nicht den Instituten selbst überlassen bleiben, ob sie vom Schutz Gebrauch machen möchten oder nicht? Wurden naturwissenschaftliche Museen und Institute ausreichend gehört?

2) Raubgrabungen im archäologischen Bereich und (angeblich) schwunghafter illegaler Antikenhandel in Deutschland werden als Argumente u. a. für das Erfordernis eines Legalitätsnachweises bei Einfuhr (§ 30) von (jeglichem) Kulturgut nach Deutschland herangezogen. Die davon abgeleiteten, von einzelnen Archäologen geforderten Regelungen sollen nun auch auf Naturgüter, die nichts mit den Spezialproblemen der Archäologie zu tun haben, angewendet werden, wofür jedes Argument fehlt (Stichwort exzellente Kooperation zwischen Wissenschaftlern und Privaten im naturwissenschaftlichen Bereich). Diese Regelungen würden naturwissenschafliches Forschen und Sammeln behindern bzw. in die Illegalität drängen, weil Legalitätsnachweise nicht erbracht werden können (oft selbst gefunde Stücke). Sind Sie bereit sich für eine differenziertere Behandlung von Kultur- und Naturgut starkzumachen?

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Simonsen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Simonsen,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 23.10.2015. Der Mitte September durch die Kulturstaatsministerin vorgestellte Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Zu diesem Zeitpunkt können Verbände, Vereine und Interessierte Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf in die Beratungen einbringen. Wenn ich richtig informiert bin, haben Sie diese Möglichkeit bereits genutzt, sind an Herrn Dr. Winands herangetreten und stehen mit den Verantwortlichen in Kontakt.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihre Fragen erst beantworten kann, wenn ein Kabinettsbeschluss vorliegt, auf dessen Grundlage wir Parlamentarier uns mit der Neuregelung des Kulturgutschutzgesetzes auseinandersetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar G. Wöhrl