Frage an Dagmar Wöhrl von Matthias B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Woehrl,
zur Zeit gibt es mit Recht einen heftigen Widerspruch zur geplanten Novelle des Kulturschutzgesetzes aus der Kunst- und Numismatikszene. Bei all den dem Widerspruch wird uebersehen, dass der Auswirkung noch viel breitere Bereiche erfassen wird, weil die Verhaeltnismaessigkeit und alles andere anscheinend voellig aus den Augen verloren worden ist. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte, aber vom gegenwaertigen Entwurf sind auch Ansichtskarten aus den 1960ern (als Handschriften) und gebrauchte Romane (Antiquariate werden explizit genannt) geschuetzt oder vielleicht besser betroffen. Ist da nicht zu befuerchten, dass Massenkultur eher vernichtet denn geschuetzt wird, weil es beim vereinfachten Verfahren den Aufwand nicht lohnt? Ist es nicht, dass wegen verhaeltnismaessig weniger wirklich schuetzenswerter Kulturgegenstaenden grosse Mengen persoenlicher Daten unnoetig erhoben und weitergegeben werden?
Anmerken moechte ich noch, dass auch staatliche Stellen kein Garant fuer Kulturschutz sind. Archaeologische Gegenstaende verrotten auch gerne mal, weil sie in staatlichen Sammlungen nicht genuegend gepflegt werden. Als Beispiel moechte ich die unter Napoleon eingesammelten bayerischen Praegestempel nennen, die in Muenchen in einem feuchten Keller der Staatssammlung verrotten. Eigentlich koennte man sie auch schon zum Alteisen geben. Kultur ist deshalb nur dann geschuetzt, wenn sie international verteilt wird. Statt laut "Meins!" sollte man "Unseres!" rufen.
Ausserdem moechte ich noch anmerken, dass auch das finanzielle sehr clever fuer den Staat geregelt ist, weil in jeden Fall der bisherige Eigentuemer die Kosten einer Sicherstellung zu bezahlen hat, auch wenn sich die Sicherstellung als falsch herausgestellt hat, und auch noch auf sinkende Kunstpreise fuer staatliche Kaeufe spekuliert wird.
Wie stehen Sie, Frau Woehrl, zu dem zukuenftigen Kulturschutzgesetzt?
Mit freundlichen Gruessen
Matthias Bruestle
Sehr geehrter Herr Bruestle,
vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich gestellt haben und die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte: Die Regelung des Abwanderungsschutzes ist eine staatliche, im Grundgesetz (Artikel 73 Absatz 1 Nr. 5a GG) festgeschriebene Aufgabe.
Die Novellierung des Gesetztes von 1955 dient dazu, diese Aufgabe besser wahrnehmen zu können und schafft mit der Umsetzung der EU-Richtlinie vom Mai 2014 zum Kulturgutschutz sowie einer verbesserten Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 ein einheitliches kohärentes Kulturgutschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist es den Kulturgutschutz zu stärken, der Einfuhr von illegalem Kulturgut entgegenzutreten sowie illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten an diese zurück zu geben.
Da aktuell noch kein offizieller Gesetzesentwurf vorliegt und sich die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes noch in der internen Ressortabstimmung der Bundesregierung befindet, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antwort zu Detailfragen geben.
Seien Sie versichert, dass wir den Entwurf – auch unter Berücksichtigung der Interessen der privaten Sammler sowie dem Kulturgutschutz gründlich prüfen werden, sobald ein offizieller Gesetzesentwurf vorliegt und dieser ins Kabinett kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar G. Wöhrl