Frage an Dagmar Wöhrl von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
in Ihrer Antwort auf die Frage von H. R. bezogen auf die neue
GEZ-Zwangsgebühr erkennen Sie Verbesserungen, aber auch Nachteile, die laut Ihren Worten nach einer "Reform der Reform" rufen.
1. Technische Möglichkeiten:
Zitat Frau Wöhrl:
"Das gilt insbesondere im Hinblick auf einen besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegen die Neugier der GEZ und auch dahingehend, dass bisherige "Schwarzseher", die auf Kosten der Mehrheit der Beitragszahler das öffentlich-rechtliche Angebot ohne Zahlung genutzt haben, durch das neue System besser einbezogen werden. Wohl trägt sie auch den neuen Entwicklungen im technischen Bereich besser Rechnung als zuvor."
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_woehrl-575-38053--f366795.html#q366795
Ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen:
Frage 1:
Warum nutzt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die (gar nicht mehr so) neuen Entwicklungen im technischen Bereich um z.B. seine Angebote zu kodieren, so dass ein Nutzen seiner Angebote nur dann möglich ist, wenn man diese gegen Gebühr für den privaten Nutzen freischaltet?
Diese Kodierung ist sowohl beim Datentransport via Funk, Kabel als auch Internet möglich.
2. Sie scheinen gewisse Ungerechtigkeiten zu erkennen:
"Nichtsdestotrotz sehe ich es wie sie, dass nämlich das System neue Ungerechtigkeiten und auch neue Ungereimtheiten beinhaltet, die eigentlich schon wieder nach einer Reform der neuen Reform schreien."
Warum soll ich für die m.E. wenig informativen, trivialen und teuren Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, wenn ich mich weitgehend anderweitig informiere und nicht für die Witwentröstereien eines Markus Lanz, die Selbstdarstellungen vieler a-, b- oder c-Promis sowie das Rumgekaspere von Gottschalk & Co zahlen will?
Frage 2:
Ist diese Reform nicht unsinnig, wenn sie jetzt schon auf Grund neuer Ungerechtigkeiten und eventueller Verfassungswidrigkeit reformiert werden muss?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage über Abgeordnetenwatch.
Wie bereits in der Antwort an Herr Rehorst gesagt, ist die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks Ländersache, d.h. die Länderparlamente und nicht der Bundestag entscheiden und haben mit ihren Mehrheiten auch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert, mit dem die nunmehrige Haushaltsgebühr eingeführt worden ist.
Nach meiner persönlichen Meinung ist diese Haushaltsgebühr wie gesagt noch nicht die richtige Lösung. Auch beinhaltet sie die angesprochenen Ungerechtigkeiten, die nachgebessert werden müssen.
Alles in allem sollte daher über eine grundsätzliche Reform der Finanzierung und auch über eine Reform der Strukturen der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten nachgedacht werden. Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, welche technische Möglichkeiten, wie Sie sie erwähnen, dafür nutzbar sind. Hierfür bitte ich Sie, sich an die entsprechenden Gremien in den Länderparlamenten zu wenden.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihre Fragen nicht vollständig beantworten konnte und empfehle Ihnen, sich an Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Wöhrl MdB