Frage an Dagmar Wöhrl von Rainer G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
an meinem alten Wohnort befand sich in Laufnähe eine CarSharing Station – ein Angebot, das meinem Mobilitätsbedarf sehr entgegen kam. Nach meinem Umzug müßte ich nun, obwohl keineswegs in Stadtrandlage wohnend, zum nächsten CarSharing Point eine so weite Strecke zurücklegen, daß das Konzept für mich uninteressant wird.
Mein CarSharing Anbieter teilt mir dazu mit, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Ausweisung von CarSharing Stationen im öffentlichen Straßenraum per Veto blockiert, wie aus einem von Ihnen persönlich unterzeichneten Schreiben hervorgeht.
Das irritiert mich. Denn gerade die festen Stellplätze im öffentlichen Raum wären doch in idealer Weise geeignet, ein wesentliches Hindernis der Elektromobilität aus der Welt zu schaffen, nämlich die Notwendigkeit eines Stromanschlusses direkt neben dem Stellplatz.
Ist ein modernes Mobilitätskonzept, das gut sichtbar für sich selbst wirbt, möglicherweise politisch nicht gewünscht in Deutschland? Oder was ist der konkrete Grund für das Veto?
Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Rainer Göttlinger
Sehr geehrter Herr Göttlinger,
vielen Dank für Ihre Frage an mich über Abgeordnetenwatch. Ich halte es für sehr begrüßenswert, dass Car-Sharing als zusätzliches Mobilitätsangebot insbesondere im innerstädtischen Personenverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnt und so einen Beitrag zu einem bewussteren Verkehrsmittelwahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger leistet. Ich glaube auch, dass sich das Car-Sharing im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln wird behaupten können. Für besonders positiv halte ich, was Sie auch in Ihrer Nachricht ansprechen, nämlich, dass Car-Sharing Anbieter oftmals und verstärkt auf Fahrzeuge mit innovativen, umweltschonenden Antriebstechnologien wie z. B. Elektrofahrzeuge setzen und so dazu beitragen, dass sich diese Fahrzeuge auf dem Markt stärker etablieren können.
Was nun die Ausweisung von CarSharing Stationen im öffentlichen Straßenraum anbetrifft, so gibt es sowohl verfassungsrechtliche wie wettbewerbspolitische Fragen, die vor einer rechtlichen Regelung geklärt werden müssen. Bisherige Gesetzesinitiativen in der Thematik verfolgten leider keinen fahrzeugbezogenen Ansatz und konnten deshalb nicht zur Umsetzung kommen. Denn das Grundproblem ist, dass das Straßenverkehrsrecht Car-Sharing-Stationen nicht privilegiert behandeln darf. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aber derzeit an einer einheitlichen Definition des Car-Sharing-Fahrzeugs, um die rechtliche Problematik der Einstufung aufzulösen. Wie ich dort ebenfalls erfahren habe, steht man der Fortentwicklung des Car-Sharing grundsätzlich sehr offen gegenüber.
Grund für eine bislang nicht erfolgte, aber wünschenswerte verbindliche Regelung im Straßenverkehrsrecht zu der Thematik ist also das Bemühen, Rechtssicherheit zu schaffen, nicht Verhinderungstaktik. Insofern bin ich zuversichtlich, dass eine Regelung gefunden wird.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Wöhrl