Frage an Dagmar Wöhrl von Otto E. bezüglich Soziale Sicherung
Heute beschlossen die Ministerpräsidenten die neue GEZ-Gebühr "pro Haushalt":
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,734877,00.html
Die Zustimmung der Länderparlamente steht noch aus.
Hierzu meine Frage:
Falls Sie zustimmen, wie stellen Sie sicher, dass in den inzwischen weit verbreiteten Wohngemeinschaften (Erstwohnsitz mehrerer Bürger) der gemeinsame Haushalt nicht mehrfach zahlen muss?
Sehr geehrter Herr Erkers,
vielen Dank für Ihr Frage - auch wenn ich sie leider nicht direkt beantworten kann. Denn ich bin nicht Mitglied eines Länderparlamentes und stimme somit auch nicht über die GEZ-Reform ab. Wichtig finde ich, dass die Reform für Wohngemeinschaften grundsätzlich einen Vorteil bringt. Es muss nicht mehr jeder Mieter zahlen. Dieser Vorteil muss selbstverständlich in der konkreten Anwendung auch sichergestellt werden. In vielen Fällen gibt es z.B. einen Hauptmieter, der die Rundfunkgebühr zahlen und sie sich dann anteilig von seinen Mitbewohnern erstatten lassen kann.
Mit freundlichem Gruß
Dagmar Wöhrl