Frage an Dagmar Wöhrl von Rainer G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Wöhrl,
es wurde ja vor einiger Zeit höchstrichterlich festgestellt, daß in der GKV krankenversicherte Selbständige für ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge zu leisten haben, auch wenn das reale Einkommen z.B. während einer Gründungsphase weit geringer ausfällt und der geforderte Beitrag somit den gesetzlich festgelegten Anteil am Erwerbseinkommen erheblich übersteigt.
Dies sei, so das BVG, durchaus keine Ungleichbehandlung gegenüber Beschäftigten mit real einkommensabhängigem Beitrag, da das unternehmerische Risiko eines Selbständigen nicht auf die Solidargemeinschaft abgewälzt werden dürfe.
Das mag ja sein, aber müßte dieses Prinzip dann nicht für alle Bürger gelten, die sich freiwillig dafür entscheiden, unter teilweisem Verzicht auf Einkommen in eine Phase des beruflichen Aufbaus einzutreten? Also zum Beispiel auch für Studierende?
Wo bleibt denn da der Gleichbehandlungs-Grundsatz?
Sehr geehrter Herr Göttlinger,
gerne beantworte ich Fragen in diesem Forum - vor allem wenn es um Selbständige geht, für die ich mich stets besonders engagiere. Dennoch weiß ich leider nicht genau, wie ich Ihnen helfen kann, da sich Ihre Frage eigentlich an das Bundesverfassungsgericht richtet.
Persönlich bin ich der Meinung, dass Selbständige genauso wie abhängige Beschäftigte in der GKV nach ihrer tatsächlichen Leistungskraft bemessen werden sollten. Ich werde mich auch weiter für Verbesserungen in diesem Bereich einsetzen. Und zwar so wie wir es in der CDU/CSU bereits in der letzten Legislaturperiode taten, als wir das fiktive Mindesteinkommen für Selbständige spürbar senkten.
Mit freundlichem Gruß
Dagmar Wöhrl