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Dagmar Wöhrl
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Frage von Andreas S. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

Sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Eberle: "Allein in Schweden werden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. " Können Sie bitte die Quelle für diese Zahl mitteilen? Ist Ihnen bekannt, auf welchem Weg diese Daten erhoben wurden?

Wie bewerten Sie allgemein die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, bei dem offenbar geplant ist, dass es keine Kontrolle der Sperrlisten durch Instanzen außerhalb der Exekutive gibt? Wie wird in Ihren Augen ein Missbrauch des Verfahrens wirksam verhindert?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Spengler,

für mich ist es Ausdruck eines lebendigen Rechtstaates, dass wir über die Mittel, mit denen wir Kinderpornografie bekämpfen wollen, diskutieren und daher beantworte ich gerne Ihre Fragen.

Im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass das Bundeskriminalamt konsequent dokumentieren muss, wie die Sperrliste erstellt wird, damit es gerichtsfest ist. Und der einzige Tatbestand, nach dem sie ermitteln dürfen, ist der Straftatbestand 184b StGB, nämlich Kinderpornografie, und nichts anderes.

Falls eine Seite fälschlicherweise auf der Sperrliste gelandet ist, kann man sich direkt beim BKA beschweren, deswegen müssen die zuständigen Beamten die Listen auch gerichtsfest erstellen. Werde ich nicht gehört, kann ich auf dem Verwaltungsrechtsweg im Eilverfahren mein Recht einfordern.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Gremium mit unabhängigen Experten vor Ort beim BKA Einsicht in die Listen nimmt, ob ausschließlich Kinderpornografie nach Paragraf 184b StGB geblockt wird. Das wäre eine vertrauensbildende Instanz.

Um auch Ihre letzte Frage zu beantworten: Die Daten über die verhinderten Zugriffe stammen vom Bundeskriminalamt.

Mit freundlichem Gruß

Dagmar Wöhrl