Frage an Dagmar Heib von Moritz P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Heib,
als Jurastudent und hochschulpolitisch interessierter Bürger verfolge ich mit großem Interesse die Reformvorschläge für das Jurastudium von der JuMiKo.
Mich interessiert insbesondere, weswegen der Vorschlag die Pflichtpraktika auch außerhalb der Vorlesungszeit abzuleisten verworfen wurde? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, ich hatte in der vorlesungsfreien Zeit immer mehr zu tun als in der Vorlesungszeit.
Außerdem läuft in Sachsen jetzt seit ca. 1 Jahr das Pilotprojekt elektronisches Staatsexamen. Plant das Saarland ein ähnliches Projekt? In Anbetracht der Tatsache, dass die Schrift nachweislich die Note beeinflusst und heutzutage eigentlich nichts mehr handschriftlich verfasst wird, halte ich eine solche Reform für überfällig.
Schließlich: Plant das Land einen Bachelor of laws einzuführen? Viele Studierende würde das Wissen, dass sie nach ca. 5 Jahren Studium nicht vor dem nichts stehen, wenn sie zwei mal durchs 1. Staatsexamen fallen enorm entlasten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und freundliche Grüße
Moritz Philipp
Lieber Herr Philipp,
zunächst vorab folgende allgemeine Information: das Justizministerium steht derzeit im Austausch mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, um die Eckpunkte einer möglichen Reform der Juristenausbildung abzustimmen.
Gegenstand der Reformüberlegungen sind auch:
1. Die Einführung der Möglichkeit elektronischer Klausuren im Bereich der Staatsexamina (im Bereich der universitären Prüfungen während des Studiums wurde bereits die Möglichkeit sog. Open-Book-Klausuren geschaffen, was sich im Rahmen der Pandemie bewährt hat)
2. Die Frage von Praktika während der vorlesungsfreien Zeit, wobei erste Überlegungen darauf hindeuten, dass ein Bedarf hierfür im Saarland nicht besteht, zumal die Praktika vom ersten Semester an absolviert werden können, Hausarbeiten hingegen üblicherweise erst ab Beendigung des 3. oder gar 4. Semesters anstehen.
Die Frage nach dem „Bachelor of Laws“ ist noch in der Diskussion.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Dagmar Heib