Frage an Dagmar Heib von Sieglinde B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Heib,
mit großer Verwunderung habe ich Ihre Rede im Landtag des Saarlandes am 17. Januar 2018 verfolgt. Sie sprachen über die Rechtssicherheit der Unterstützungsunterschriften bei Volksbegehren.
Man könnte glauben, das Sie, die in Ihrem Lebenslauf als Berufsbezeichnung 'Juristin' angegeben hat, sich den Text zum Volksabstimmungsgesetz nicht durchgelesen haben.
Dort ist bei den einzelnen Verfahrensschritten vorgesehen, dass jede einzelne Unterstutzungsunterschrift bei den Bürgerämter geprüft werden muss. Das gleiche Verfahren hätte man bei der freien Sammlung auf der Straße auch anwenden können. So ist es in den anderen Bundesländern geregelt- die Überprüfung aller Unterschriften erfolgen auf den jeweiligen Gemeinden. Amtseintragung und freie Sammlung ergänzen sich.
Daher meine Frage: welche konkreten Gründe hat die CDU Saar, die einer Veränderung oder Vereinfachung der Teilnahmebedingungen wiedersprechen?
Mit freundlichen Grüßen
S. B.
Liebe Frau B.,
Ich sagte es bereits in der damaligen Aussprache im Plenum, die Sammlung auf der Straße birgt das Risiko über das Streiten der Echtheit der Unterschrift. In der amtlichen Sammlung wird festgestellt, dass derjenige, der die Unterschrift abgibt auch diese Person ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in öffentlichen Sammlungen Namen in der Liste erscheinen von Personen, die es überhaupt nicht gibt; das lässt sich im Nachhinein durch die Auskunft der Ämter schnell klären. Allerdings erscheinen in öffentlichen Sammlungen auch Namen und Unterschriften von realen Personen, allerdings nicht von jenen selbst getätigt wurden. Das lässt sich nur in einer amtlichen Sammlung ausschließen. Und dies dient der Rechtssicherheit der Antragsteller in ihrem Begehren. Bei falschen oder gefälschten Unterschriften kommt es zu Streit, gegebenenfalls zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, die das Begehren kontakarieren. Wir unterstützen, dass das Begehren in kurzer Zeit und direkt unterstützt werden soll. Rechtsunsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten über die Echtheit von Unterschriften hilft einem Begehren nicht.
Vielleicht konnte mein Argument Sie überzeugen.
Beste Grüße
Dagmar Heib