Frage von Wolfgang S. • 08.02.2014
Portrait von Dagmar Freitag
Antwort von Dagmar Freitag
SPD
• 19.02.2014

(...) Eine Genehmigungspflicht für eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland - wie sie bis dahin bestand - besteht nach neuem Recht somit nicht mehr. Daraus folgt, dass beamtete Sportlerinnen und Sportler, die ihren Erstwohnsitz im Ausland haben, Mitglied in einer Sportfördergruppe sein können. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland wird in diesem Fall nicht benötigt. (...)

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