Frage an Dagmar Freitag von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Freitag,
wie - wenn Sie es denn moechten - wollen Sie verhindern, dass eine Spitzensportlerin wie Frau Hoefl-Riesch einerseits immer noch vom deutschen Sportfoerdersystem profitiert wie kaum jemand, andererseits aber ihren steuerlich relevanten Wohnsitz nach Oesterreich verlegt?
Frau Riesch profitiert wohl von allen Vorteilen, die der Deutsche Staat und der DSV seinen A-Kader-Athleten bieten kann. Material, Training, Audi etc. Dazu bekommt sie noch reichlich Siegpraemien, die auch nicht vom Himmel fallen. Als Kleinvieh noch zusaetzlich ein normales, monatliches Gehalt vom DEUTSCHEN ZOLL. Wieviele normale Diensttage hatte sie wohl 2013? Das wird gegen null gehen.
Man kann vermuten, dass das allen Verantwortlichen bisher egal ist, da sie ja dem DSV und der Olympiagesellschaft Medaillien beschert hat. Deswegen ist es extrem wichtig, dass der Gesetzgeber hier fuer die Organisationen Richtlinien vorgibt, die einzuhalten sind. Natuerlich soll jeder Staatsbuerger weiterhin freizuegig seinen Hauptwohnort waehlen duerfen. Er muss dann aber auch nicht mehr vom deutschen Sportfoerdersystem profitieren. Dieses ist doch freiwillig - oder? Das deutsche Sportfoerdersystem wird auch bisher schon Richtlinien haben, nach denen sich der Sportler, der Leistungen erhaelt, halten muss. Da ist es nur eine Frage des Willens, einen deutschen Hauptwohnsitz als Bedingung zu machen. "Wohnen" darf Frau Riesch ja wo sie will.
Der Gipfel ist aktuell noch die Auszeichnung - bravo, alles richtig gemacht - von Frau Riesch als Fahnentraegerin bei der Eroeffnungsfeier der Olympiade.
Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie erreichen, dass Sportfoerderungen nur an Athleten ausbezahlt werden, die sich in vollem Umfang, also auch dem Erstwohnsitz, zum deutschen Staat bekennen?
Mit freundlichen Gruessen
Wolfgang Schroepfer
Entschuldigen Sie meine Umlaute. Ich habe gerade keine deutsche Tastatur - bezahle aber meine Steuern natuerlich in Deutschland. :-> Weis also, wovon ich rede.
Sehr geehrter Herr Schroepfer,
vielen Dank für Ihre Frage. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben, dass Frau Hoefl-Riesch ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, denn für Sportlerinnen und Sportler in Sportfördergruppen der Bundespolizei und des Zolls gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze. Nach dem Inkrafttreten der durch das Dienstrechtsneuregelungsgesetz vom 5. Februar 2009 neu geregelten Entlassungstatbestände (§§ 31, 32 BBG neu) ist die Wohnsitznahme im Ausland ohne Genehmigung des Dienstherrn kein zwingender Entlassungstatbestand mehr (§ 32 BBG). Eine Genehmigungspflicht für eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland - wie sie bis dahin bestand - besteht nach neuem Recht somit nicht mehr. Daraus folgt, dass beamtete Sportlerinnen und Sportler, die ihren Erstwohnsitz im Ausland haben, Mitglied in einer Sportfördergruppe sein können. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland wird in diesem Fall nicht benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag