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Cornelia Willius-Senzer
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Frage von Dennis R. •

Warum ist die Mindestarbeitszeit für den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld 24 und nicht etwa 20 Stunden?

Sehr geehrte Frau Willius-Senzer,

das Elterngeld soll dazu da sein, dass man Arbeit und Familie miteinander in Einklang bringen kann. Ich strebe als Vater eine möglichst lange Teilzeittätigkeit mit 50% an und möchte dazu den Partnerschaftsbonus (weitere vier Monate) nutzen. Leider wird mir hier jetzt ein Stein in den Weg gelegt, dass ich nämlich unsinnigerweise meine Arbeitszeit auf 24 Stunden erhöhen muss, um mich länger um mein Kind kümmern zu können. Dazu ist nicht nur ein Verwaltungsaufwand nötig, sondern es bedeutet auch für das Familienleben zusätzliche Einschränkungen.

Ich habe bei der Elterngeldstelle angerufen und dort hat man mir gesagt, dass das eine politische Entscheidung ist. Sie waren sehr freundlich, aber eine Begründung war selbst hier nicht zu finden. Gibt es einen guten Grund oder setzen Sie sich dafür ein, dass die Untergrenze auf einen sinnvolleren Wert gesenkt wird?

Vielen Dank und viele Grüße
Dennis R.

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